Strafanzeigen gegen Bistümer Chur und Basel
Die sexuellen Übergriffe von Geistlichen haben zu Anzeigen gegen ehemalige und aktuelle Verantwortliche der Bistümer Chur und Basel geführt.
Erstattet wurden die Strafanzeigen von einer Privatperson aus dem sanktgallischen Buchs. Begründet wurden die Eingaben damit, dass die Bistumsverantwortlichen die pädosexuellen Täter nicht der Strafjustiz zugeführt haben. Geschickt wurden die praktisch identischen Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaften der Kantone Graubünden und Solothurn.
Er könne den Eingang der Strafanzeige bestätigen, sagte Maurus Eckert, Sprecher der Bündner Staatsanwaltschaft, am Mittwoch zu einem Bericht in der Tageszeitung «St. Galler Tagblatt». In der Anzeige werde verlangt, eine Begünstigung oder Mittäterschaft von Sexualdelikten zu untersuchen. Die Staatsanwaltschaft werde die eingegangene Strafanzeige nun prüfen, sagte der Sprecher weiter. Laut Zeitungsbericht wurden die Anzeigen von einem Juristen verfasst.
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