Strafanzeige gegen das Ehepaar Fehr
Wende im Fall Fehr: Die Polizei wird laut einem Bericht wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Ausländer- und das AHV-Gesetz gegen Hans und Ursula Fehr (SVP) ermitteln.

Im Fall der illegalen Beschäftigung einer serbischen Asylsuchenden hat das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit sechs Arbeitgeber angezeigt. «Unter den Angezeigten befindet sich auch das Ehepaar Fehr», sagt eine gut informierte Person der «NZZ am Sonntag».
Damit wird die Kantonspolizei gegen den SVP-Nationalrat und die SVP-Gemeindepräsidentin und -Bezirksrichterin wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Ausländer- und das AHV-Gesetz ermitteln. Für eine Verurteilung braucht es allerdings den Nachweis von wissentlichem und willentlichem Handeln. Ursprünglich hatte es geheissen, gegen das Paar liege keine Anzeige vor.
Hans und Ursula Fehr hatten während zwei Jahren eine serbische Putzfrau schwarz beschäftigt. Bekannt geworden ist in der Zwischenzeit auch, dass Ursula Fehr das Empfehlungsschreiben, mit dem sie sich beim Bund für den Verbleib der 31-jährigen Asylsuchenden in der Schweiz einsetzte, in ihrer Funktion als Gemeindepräsidentin von Eglisau (ZH) verfasste, wie die "NZZ am Sonntag" berichtet. Unterschrieben war der Brief zudem von der stellvertretenden Gemeindeschreiberin des Ortes.
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