Stimmrechtsalter 16 nimmt erste Hürde
Eine alte Diskussion bekommt neuen Aufwind: Der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard fordert das Stimmrechtsalter 16. Der Bundesrat prüft nun, ob das die Demokratie stärken könnte.

Der Bundesrat will prüfen, ob es sinnvoll wäre, das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken. Er beantragt den Räten, ein Postulat des Walliser SP-Nationalrats Mathias Reynard anzunehmen.
Reynard begründet sein Anliegen mit der geringen Beteiligung der Jugendlichen an den letzten Volksabstimmungen. Die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre würde die direkte Demokratie deutlich stärken, schreibt der SP-Nationalrat in seinem Vorstoss.
Die Massnahme müsste allerdings mit einer Förderung der politischen Bildung in den Schulen und einer verstärkten Sensibilisierung bei den Jugendlichen einhergehen.
Wichtiger Pfeiler
Der Bundesrat hält in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort fest, die politische Partizipation sei ein wichtiger Pfeiler für das gute Funktionieren der Demokratie. Die Herabsetzung des Stimmrechtsalters und die politische Bildung gehörten zu den Massnahmen, die in diesem Zusammenhang oft genannt würden.
Er sei bereit, in einem Bericht untersuchen zu lassen, ob diese Massnahmen die geeigneten Mittel seien, um die politische Beteiligung zu fördern. Dabei seien die Kantone in geeigneter Form einzubeziehen.
Keine flächendeckende Erhebung
Nichts wissen will der Bundesrat von einer systematischen gesamtschweizerischen Erhebung der Stimmbeteiligung nach soziodemografischen Kriterien wie Alter und Geschlecht. Er beantragt den Räten, eine Motion von Nationalrätin Aline Trede (Grüne, BE) abzulehnen.
Eine differenzierte Erhebung der Stimmbeteiligung würde vorab bei den Kantonen und Gemeinden einen erheblichen Zusatzaufwand generieren, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss. Dieser Aufwand lasse sich nicht durch die zu erwartenden Erkenntnisse rechtfertigen. Wahl- und Abstimmungsforschung hätten sich bereits ausgiebig mit der Frage der Stimmbeteiligung nach Altersgruppen befasst.
Punktuelle Erhebungen prüfen
Ausserdem könne er bereits auf Basis der geltenden Gesetze statistische Erhebungen über Abstimmungen anordnen, schreibt der Bundesrat weiter. Nach Anhörung der zuständigen Kantonsregierung könne er in ausgewählten Gemeinden die Trennung der Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen vorsehen.
Er sei bereit, mit den Kantonen zu prüfen, ob eine solche punktuelle statistische Erhebung der Stimmbeteiligung nach Geschlecht und Alter beispielsweise im Rahmen der kommenden Nationalratswahlen erfolgen könnte. Ausserdem werde er weiterhin Abstimmungsanalysen in Auftrag geben. Für den Zeitraum 2016 bis 2019 will der Bund eine WTO-Ausschreibung dazu durchführen.
Umstrittene Abstimmungsanalyse
Aline Trede weist in ihrem Vorstoss darauf hin, dass die statistische Erhebung der Stimmbeteiligung nach Alter und Geschlecht mitunter zu anderen Resultaten führt als die Analysen von Abstimmungen, die auf Befragungen nach dem Urnengang basieren.
So sei bei den letzten Abstimmungen der Anteil der Jungen gemäss Erhebungen in Genf oder St. Gallen höher gewesen als gemäss der Vox-Analyse. Die Stimmbeteiligung der jungen Erwachsenen hatte insbesondere nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative für Diskussionen gesorgt.
SDA/fko
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