Steuerstreit: Bern und London vereinbaren Amtshilfe
Der automatische Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Grossbritannien ist vom Tisch. Die beiden Länder haben sich auf Amtshilfe geeinigt – die Verhandlungen über Details beginnen aber erst.

Die Schweiz und Grossbritannien haben sich auf die Aufnahme von Verhandlungen in Steuerfragen geeinigt. Mit der Einführung einer Abgeltungssteuer für britische Bankkunden hofft die Schweiz, den automatischen Informationsaustausch abzuwehren und das Bankgeheimnis langfristig zu schützen.
Man habe sich mit London auf eine Lösung geeinigt, die den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden dauerhaft respektiere, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit. Damit werde der automatische Informationsaustausch in den Beziehungen beider Staaten kein Thema mehr sein.
Finanzminister Hans-Rudolf Merz und der britische Minister für Steuerfragen, David Gauke, unterzeichneten am Montag in London eine Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen. Diese sollen Anfang 2011 beginnen.
Legalisierung von Schwarzgeld
Vorgesehen ist eine endgültige Regelung für unversteuerte Altgelder und eine Abgeltungssteuer auf künftige Erträge. Diese soll von den Banken eingezogen und anonym weitergeleitet werden. Nach deren Bezahlung hätte ein Brite, der bislang illegal Schwarzgeld in der Schweiz hortete, seine Steuerpflicht erfüllt.
Die Höhe der Steuer muss noch ausgehandelt werden. «Es ist noch nicht über Zahlen gesprochen worden», sagte Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen.
Um eine Umgehung der Abgeltungssteuer zu verhindern, ist die Schweiz bereit, bei der Amtshilfe über den OECD-Standard hinauszugehen. Der britische Fiskus soll Amtshilfegesuche stellen können, die nur den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten. Die Gesuche müssen laut EFD jedoch zahlenmässig beschränkt und begründet sein (keine Fishing Expeditions).
Bankkunden haben Wahlmöglichkeit
Die Lösung hat keinen rückwirkenden Charakter und gilt erst ab Inkrafttreten des Abkommens. Betroffen werden also nur Bankkunden sein, die ihr Geld zu diesem Zeitpunkt immer noch auf Schweizer Konten haben und sich beim britischen Fiskus nicht selbst anzeigen wollen. Kein Informationen soll es zu Kunden geben, die ihr Geld zwischenzeitlich bereits wieder abgezogen haben.
«Britische Steuerzahler sollen nicht davon abgehalten werden, ein Konto in der Schweiz zu halten», hält das EFD fest. «Die Aussicht auf mögliche Steuerhinterziehung soll jedoch in Zukunft kein Element in den Anlageüberlegungen britischer Steuerzahler mehr darstellen.»
Gegenstand der Verhandlungen wird auch der von der Schweiz geforderte erleichterte Marktzutritt für Banken in Grossbritannien sein. Das Ergebnis muss schliesslich noch vom Parlament genehmigt werden.
Bankiervereinigung spricht von einem «Meilenstein»
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) sprach von einem «wichtigen Meilenstein» in der Beziehung zu Grossbritannien. Die Einigung sei «fair und ausbalanciert».
«Wir haben dafür gesorgt, dass der Schutz der Privatsphäre auch künftig bestehen bleibt», sagte der sichtlich zufriedene Finanzminister Hans-Rudolf Merz am Montag in der Tagesschau des Schweizer Fernsehens SF.
Er betonte die Vorteile der anonymen Abgeltungssteuer gegenüber dem von der EU-Kommission geforderten automatischen Informationsaustausch. Dem Westschweizer Radio RSR sagte Merz, er sei glücklich «jetzt starke Partner zu haben, die etwas zu sagen haben bei der Fortsetzung dieses Weges».
Als nächstes wartet Deutschland auf Merz
Am Donnerstag wird Merz beim Besuch des deutschen Finanzministers Wolfgang Schäuble in Bern eine ähnliche Vereinbarung unterzeichnen. Damit soll auch mit Deutschland, einem der schärfsten Kritiker des Schweizer Bankgeheimnisses, eine bilaterale Lösung zum Umgang mit unversteuerten Geldern gefunden werden.
Mit dem automatischen Informationsaustausch würde das Bankgeheimnis praktisch abgeschafft. Ausländische Steuerbehörden hätten damit jederzeit Zugriff auf Informationen auf Schweizer Bankkonten.
SDA/miw
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