Ständerat winkt Abgeltungssteuer durch
Es war der Tag der Steuerfragen: Die kleine Kammer stimmt den Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich zu. Auch das Regime bei Gruppenanfragen soll gelockert werden.

Die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich haben eine weitere Hürde genommen: Der Ständerat hat den Abkommen deutlich zugestimmt. Morgen dürfte auch der Nationalrat Ja sagen.
Zwar stellen sich die Fraktionen der SVP und der SP gegen die Abkommen. Damit es im Nationalrat für ein Nein reicht, müssten die beiden Fraktionen aber praktisch geschlossen stimmen. Die SP-Fraktion wird dies aller Voraussicht nach nicht tun, sie ist gespalten.
Nur eine Handvoll Gegner
Im Ständerat hatten die Abkommen nur eine Handvoll Gegner. Die Mehrheit sieht in der Abgeltungssteuer eine pragmatische Lösung, um die Steuerbehörden der betroffenen Länder zufrieden zu stellen, ohne das Bankgeheimnis aufzugeben. Umstritten war, ob die Abgeltungssteuer – wie es der Bundesrat möchte – als Alternative zum automatischen Informationsaustausch zu verstehen ist oder – wie es die SP möchte – als erster Schritt hin zum automatischen Informationsaustausch.
Gegen die Abkommen stellten sich Vertreter der SVP. Aus ihrer Sicht hat die Schweiz insbesondere gegenüber Deutschland zu viele Konzessionen gemacht. Kritisiert wurde unter anderem die mangelnde Reziprozität. Deutsche Banken akzeptierten Schwarzgeld aus der Schweiz bedenkenlos, monierten SVP-Vertreter. Der Rat lehnte es aber ab, die Abkommen an den Bundesrat zurückzuweisen.
Stimmen die Parlamente der betroffenen Länder ebenfalls zu, werden die Schweizer Banken ihren Kunden aus Deutschland, Grossbritannien und Österreich einen pauschalen Steuerbetrag von den nicht deklarierten Vermögen abziehen. Auch auf künftigen Kapitalerträgen soll eine Steuer erhoben werden. Die Schweiz würde den Betrag dann anonym an die Behörden im Ausland überweisen. In Deutschland bleibt der Widerstand gegen das Abkommen jedoch gross.
Keine ausländischen Steuerfahnder
Der Ständerat genehmigte schliesslich das Abkommen mit Deutschland mit 31 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, jenes mit Grossbritannien mit 30 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen und jenes mit Österreich mit 34 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Ja sagte die kleine Kammer auch zum Gesetz über die internationale Quellenbesteuerung, das den Vollzug in der Schweiz regelt. Er folgte seiner Kommission und brachte eine Präzisierung an: Im Gesetz soll verankert werden, dass ausländische Behörden in der Schweiz keine Prüfungen vornehmen dürfen.
Ja zu Gruppenanfragen
Der Ständerat befasste sich am ersten Tag der Sommersession auch mit dem Steueramtshilfegesetz, das den Vollzug der Amtshilfe in der Schweiz regelt. Dabei beschloss er, Gruppenanfragen in Amtshilfeverfahren zulassen. Die Formulierung «im Einzelfall» strich er diskussionslos aus dem Gesetz.
Damit folgte die kleine Kammer ihrer Wirtschaftskommission, widerspricht aber dem Nationalrat. Dieser hatte sich im Februar dafür ausgesprochen, dass Amtshilfe ausschliesslich im Einzelfall geleistet wird.
Anpassung an OECD-Standard
WAK-Präsident Konrad Graber (CVP/LU) argumentierte mit dem OECD-Standard, der künftig Gruppenanfragen ausdrücklich vorsehe. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf verwies ebenfalls auf diesen Umstand.
Nach dem Willen des Ständerats soll die Schweiz künftig also auch dann Steueramtshilfe leisten, wenn sich die Anfrage auf eine Gruppe von nicht einzeln identifizierten Personen bezieht und der Verdacht auf einem bestimmten Verhaltensmuster gründet. Dies hatte sie bisher erst den USA zugestanden.
In welchen Fällen die Schweiz Amtshilfe leistet, wird grundsätzlich in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Enthält ein Abkommen keine Bestimmungen, gilt künftig das Steueramtshilfegesetz. Dieses geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.
SDA/ami
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