Ständerat «verordnet» Integration
Wer eine Aufenthalts-oder Niederlassungsbewilligung will, muss künftig höhere Anforderungen zur Integration erfüllen. Das sieht ein neues Gesetz vor, das im Parlament besprochen wird. Der Ständerat sagt schon mal Ja.

Der Ständerat hat als Erstrat das neue Ausländer- und Integrationsgesetz gutgeheissen. Dieses soll dazu beitragen, dass sich Ausländer in der Schweiz gut integrieren. Neu soll nur noch eine Niederlassungsbewilligung erhalten, wer integriert ist.
Als integriert gilt, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnehmen will und eine Landessprache beherrscht. Dies ist im Gesetz verankert.
Nach dem Grundsatz «fördern und fordern» stellt das Gesetz höhere Anforderungen sowohl an die Ausländerinnen und Ausländer als auch an die Behörden. Erstere sollen sich stärker um Integration bemühen, letztere müssen prüfen, ob die Integration gelungen ist.
Mehr als schöne Worte
Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, es gehe um Spielregeln für das Zusammenlegen, nicht bloss um schöne Worte. Die Regeln seien verbindlich. Die Zuwanderung trage wesentlich zum Wohlstand bei, berge aber auch Herausforderungen. Diesen sollte sich die Politik stellen. Die Folgen einer mangelhaften Integration müssten später teuer bezahlt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass bei der Erteilung und der Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen (B-Ausweis) künftig die Integration berücksichtigt wird. Ist ein ungünstiger Verlauf des Integrationsprozesses absehbar, kann die Aufenthaltsbewilligung mit einer Integrationsvereinbarung verknüpft werden.
Wird die Vereinbarung nicht eingehalten, droht der Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Damit überprüft werden kann, ob jemand die Vereinbarung einhält, soll die Meldepflicht der Behörden an die Migrationsämter ausgebaut werden.
Kein Rechtsanspruch auf C-Ausweis
Bei der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) soll die Integration nicht bloss berücksichtigt werden, sondern eine Voraussetzung sein: Einen C-Ausweis erhält nur noch, wer integriert ist. Der Bundesrat möchte im Gegenzug einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung einführen für jene, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Heute erhalten diese in der Regel eine Niederlassungsbewilligung, haben aber keinen Rechtsanspruch darauf.
Der Ständerat möchte dabei bleiben. Er hat eine Änderung mit 20 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Die Version des Bundesrates würde dazu führen, dass jemand wegen eines abgelehnten Gesuchs für einen C-Ausweis ans Bundesgericht gelangen könnte. Dies wollte die Mehrheit im Ständerat nicht.
Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten vergeblich, angesichts der Verschärfung der Voraussetzungen wäre es folgerichtig, einen Rechtsanspruch auf den C-Ausweis einzuführen. Dass das Bundesgericht als letzte Instanz entscheiden würde, wäre sinnvoll, befand Pascale Bruderer (SP/AG). Dadurch würde sich eine einheitliche Praxis herausbilden.
«Integration lässt sich nicht verordnen»
In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Gesetz mit 24 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Eine von Peter Föhn (SVP/SZ) angeführte Minderheit hatte gar nicht erst darauf eintreten wollen. Nach Föhns Geschmack erhält die Integration zu viel Gewicht. Wichtiger wären Bestimmungen zu Zulassung und Ausweisung, sagte der SVP-Ständerat. Integration sei keine Staatsaufgabe, sondern müsse «in erster Linie vom Ausländer kommen».
Föhn stellte auch die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes in Frage. Volk und Stände hätten sich gegen Bestimmungen zur Integration ausgesprochen, indem sie den direkten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative abgelehnt hätten, begründete er dies.
Auf die Seite der Gegner schlugen sich auch Stefan Engler (CVP/GR) und Paul Niederberger (CVP/NW). Engler sprach von «Symbolgesetzgebung» und «politischer Schönfärberei». Er sehe nicht, was das Gesetz bringe. «Ich habe nichts gegen Integration», versicherte der CVP-Ständerat. «Ich bin aber überzeugt, dass sich Integration nicht verordnen lässt.»
An Lösungen nicht interessiert
Die Befürworterinnen und Befürworter des Gesetzes zeigten sich erstaunt ob des Widerstands. Sie warfen den Gegnern implizit vor, Missstände anzuprangern, aber an Verbesserungen nicht wirklich interessiert zu sein. Das Ziel des Gesetzes sei doch das, was auch die SVP stets fordere, nämlich besser integrierte Ausländerinnen und Ausländer, sagte Pascale Bruderer (SP/AG).
Fabio Abate (FDP/TI) gestand, er habe Mühe, die Gegner zu verstehen. Der Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative sei nicht wegen der Integrationsbestimmungen abgelehnt worden. Auch Verena Diener (GLP/ZH) kritisierte die Haltung der SVP. «Gerade von rechts» werde immer wieder auf die mangelnde Integration von Ausländerinnen und Ausländern hingewiesen. Das Gesetz biete die Möglichkeit zu Verbesserungen. Das Gesetz geht nun an den Nationalrat.
SDA/kle
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