Ständeräte wollen Eltern in der Illegalität belassen
Viele Eltern zahlen für ihre Babysitter keine AHV-Beiträge. Laut Gesetz müssten sie aber. Nun will sie der Bundesrat aus der Illegalität befreien. Doch im Ständerat gibts Widerstand.

Die meisten Eltern engagieren ab und zu einen Babysitter. Entsprechende AHV- Beiträge bezahlen jedoch die wenigsten. Dies, obwohl sie dazu verpflichtet wären, wenn die Kinderbetreuerin über 17 Jahre alt ist. Für Jüngere gilt die Beitragspflicht nicht. Aber aufgepasst: Entscheidend ist nicht der Geburtstag, sondern ob der Babysitter im entsprechenden Kalenderjahr das 18. Altersjahr erreicht oder bereits erreicht hat. Keine Rolle spielt dagegen, wie oft die Kinderbetreuerin im Haus ist. Selbst bei einem einzigen Abend werden Abgaben für die AHV und andere Sozialversicherungen fällig.