Stadtbildkommission werden Flügel gestutzt
Die Kompetenzen der Basler Stadtbildkommission sollen eingeschränkt werden: Das Gremium soll sich künftig nur noch um die komplexeren Baugesuche kümmern.

Vorgesehen ist eine Fachstelle für Stadtbild und Bauästhetik beim Bau- und Verkehrsdepartement, wie dessen Vorsteher, Regierungsrat Hans-Peter Wessels, am Dienstag vor den Medien sagte. Nach seinen Angaben ist die Neuorganisation budgetneutral. Die Fachstelle soll auch Sprechstunden anbieten und allenfalls zu einer eigentlichen Bauberatung nach dem Vorbild anderer Städte ausgebaut werden.
Sowohl die Stadtbildkommission (SBK) wie die Fachstelle sollen zudem die Auswirkungen von Bauvorhaben auf das Stadtbild nur noch begutachten und nicht mehr abschliessend beurteilen, wie das bisher bei der SBK der Fall war. Für Aussenstehende seien deren Entscheide manchmal nicht nachvollziehbar gewesen und sie hätten als absolut und unumstösslich gegolten, sagte Wessels.
In Zukunft sollen die Baubewilligungsbehörden - in der Regel das Bauinspektorat - die Gutachten von SBK und Fachstelle zwar bei ihrem Entscheid angemessen berücksichtigen. Sie können aber davon abweichen, wenn sie nach einer Güterabwägung zwischen Ästhetik und andern Aspekten zu einem andern Schluss kommen. Laut Wessels dürfte dies aber nur in Einzelfällen geschehen.
Rollen klarer verteilen
Um die SBK zudem breiter abstützen, will Wessels das Gremium von vier auf sieben externe Fachleute aufstocken. Der Kantonsbaumeister und der Denkmalpfleger sollen als Mitglieder mit beratender Stimme weiterhin dabei sein. Um die Rollen zwischen Fachgremien und politisch verantwortlicher Stelle klar zu trennen, gehört der Basler Baudirektor der SBK aber künftig nicht mehr an. Das Präsidium soll einem der externen Mitglieder übertragen werden.
Die vorgesehenen Änderungen bei der SBK erfordern Anpassungen auf Verordnungsstufe. Die Vernehmlassung wurde am Dienstag eröffnet, der Entscheid liegt bei der Regierung. In die Kompetenz des Grossen Rats fällt dagegen eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes, die ebenfalls am Dienstag in die Vernehmlassung geschickt wurde und mit der vorab die Rechtssicherheit der Eigentümer gestärkt werden soll.
Einvernehmlicher Denkmalschutz
Konkret sollen künftig auch im Kanton Basel-Stadt einvernehmliche Unterschutzstellungen möglich sein und zur Regel werden. Dadurch sollen Eigentümer ihre Anliegen in Verträgen mit dem Kanton langfristig sichern können. Bisher wurden Bauten mit einer einseitigen Verfügung der Regierung unter Denkmalschmutz gestellt.
Die für den Stadtkanton neue Regelung, die einfachere Verfahren und weniger Konflikte mit sich bringe, wird laut Denkmalpfleger Daniel Scheller in diversen Kantonen erfolgreich praktiziert, in Zürich zum Beispiel seit 1975. Dort würden inzwischen über 90 Prozent der Unterschutzstellungen einvernehmlich vereinbart. Um die Rechtssicherheit der Eigentümer zu erhöhen, sollen zudem das Inventar der nicht eingetragenen Denkmäler und der archäologische Plan gesetzlich verankert werden.
Weiter soll die Denkmalschutzkommission von elf auf sieben Mitglieder verkleinert werden. Das Gremium soll die Regierung beraten und nicht mehr die Aufsicht über die Denkmalpflege wahrnehmen. Zudem sollen mit den geplanten Gesetzesänderungen Denkmalschutz und Ökologie noch stärker in Einklang gebracht und vermehrt thermische Solaranlagen in Schutzzonen zugelassen werden.
SDA/amu
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