Staatsanwalt zieht Fall Elmer vors Bundesgericht
Keine der Parteien ist glücklich mit dem Urteil des Zürcher Obergerichts zum Fall des Ex-Bankers Rudolf Elmer. Jetzt hat auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Teilfreisprüche im Fall Rudolf Elmer nicht akzeptieren. Sie gelangt ans Bundesgericht und verlangt eine Verurteilung des als «Whistleblower» bekannt gewordenen ehemaligen Bankers wegen Verletzung des Bankgeheimnisses. Das Zürcher Obergericht hatte Elmer am 19. August wegen Nötigung, Drohung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
Sowohl vom Vorwurf der mehrfachen Verletzung des Bankkundengeheimnisses als auch vom Vorwurf der mehrfachen Geschäftsgeheimnisverletzung hatte es den ehemaligen Banker aber freigesprochen. Es fehle für einen Schuldspruch an einem Arbeitsverhältnis zwischen Elmer und einer Schweizer Bank, begründete das Gericht. In der fraglichen Zeit sei der 60-Jährige bei einem selbständigen Ableger auf den Cayman Islands tätig gewesen.
Frage von grundsätzlichem Interesse
Die Oberstaatsanwaltschaft vertritt nach wie vor die Ansicht, dass ein Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Gesetzes vorgelegen hatte. Dies teilte sie am Freitag mit. Sie hofft, dass die oberste Instanz diese Auffassung teilt. Es handle sich um eine Frage, «die von grundsätzlichem Interesse ist».
Auch Rudolf Elmer akzeptiert das Urteil des Obergerichts – trotz der Freisprüche in den wesentlichen Anklagepunkten – nicht. Er hatte bereits im August angekündigt, eine Beschwerde einzulegen.
Ehrverletzung
Der Fall Elmer beschäftigt die Justiz auch auf einer andere Ebene: Wie am Mittwoch bekannt wurde, will der ehemalige Banker einen Oberrichter vor Gericht ziehen. Dieser hatte Elmer im Rahmen der Urteilseröffnung im August als «ganz gewöhnlichen Kriminellen» bezeichnet. Dies sei «massiv ehrverletzend», macht Elmer geltend. Er sei vor versammeltem Publikum und vor der Presse «persönlich angegriffen und beleidigt» worden.
Damit die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den Oberrichter aufnehmen könnte, müsste sie von der Geschäftsleitung des Kantonsrats dazu ermächtigt werden.
SDA/mch
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