Staat fordert 22 Monate bedingt für Hells Angel wegen Hanfplantage
Die Bundesanwaltschaft ist mit dem Versuch, die Rockertruppe der Hells Angels als kriminelle Organisation zu belangen, kläglich gescheitert. Nun geht sie gegen einzelne Mitglieder vor.

Von 0 auf 100'000 Franken Umsatz in sechs Monaten. Ein Mitglied der Hells Angels und sein inzwischen verstorbener Bruder sollen laut Staatsanwaltschaft beim illegalen Drogenanbau mächtig Gas gegeben haben. Vor dem Bundesstrafgericht Bellinzona hat sich deshalb am Mittwoch ein 53-jähriges Hells Angels-Mitglied verantworten müssen. Die Bundesanwaltschaft hält es für erwiesen, dass der beschuldigte Zürcher 2003 zu grossen Teilen in die Organisation der Anlage und den Vertrieb der Droge eingebunden war. Die Strafverfolgungsbehörde forderte eine bedingte Gefängnisstrafe von 22 Monaten. Das Urteil wird am Donnerstag fallen.
Als Beweismittel dienten am Mittwoch vor allem Gesprächs- und Bewegungsprotokolle, die im Jahr 2003 bei der Überwachung von mehreren Hells-Angels-Mitgliedern angefertigt worden waren. Ziel der Bundesanwaltschaft war es damals, die Hells Angels als kriminelle Organisation zu überführen.
Dieses Verfahren ist aus Mangel an Beweisen jedoch im vergangenen Dezember eingestellt worden. Die Auswertung des Ton- und Bildmaterials hat aber zur Anklage wegen verschiedener Delikte von insgesamt fünf Klubmitgliedern geführt.
Verteidigung plädierte auf Verjährung
Wegen der langen Verfahrensdauer von über sieben Jahren hat die Verteidigung am Mittwoch gefordert, den Angeklagten wegen Verjährung frei zu sprechen. Andernfalls sei höchstens eine Geldstrafe von 90 bis 180 Tagessätzen angemessen. Der Rechtsanwalt stützte seine Argumentation ebenfalls überwiegend auf die ausgewerteten Mitschnitte von Telefongesprächen, die der Beschuldigte zwischen April und Dezember 2003 mit seinem Bruder oder dem Gärtner der Hanfanlage führte.
Die Dialoge seien dahingehend zu interpretieren, dass sein Klient nur eine untergeordnete Rolle bei dem Betrieb der Hanfanlage gespielt habe. Er sei nur dem Bruder zur Hilfe gekommen, als dieser technische Probleme mit dem Hanfanbau gehabt habe.
Dieselbe Aussage machte auch der einzige Zeuge, der am Mittwoch angehört wurde: Der ehemalige Gärtner der Indoor-Plantage, der bereits 14 Monate im Gefängnis verbracht hat, betonte, der Beschuldigte habe keinerlei Einfluss auf die Organisation des Anbaus und des Verkaufs gehabt.
«Kriminelle Bande»
Die Bundesanwaltschaft dagegen ist jedoch überzeugt, dass der Einfluss des Angeklagten auf die Plantage weitaus grösser war, als es von der Gegenpartei dargestellt wurde. Dafür sprechen aus Sicht der Strafbehörde auch die 40'000 Franken, die der Zürcher seinem Bruder als Kredit zur Verfügung gestellt hat.
Im Plädoyer werden die drei an der Anlage beteiligten Personen als «kriminelle Bande» bezeichnet. Gemeinsam hätten sie zum Ziel gehabt, gross in das Marihuana-Geschäft einzusteigen. Der Beschuldigte, der bereits in den 80er Jahren wegen Drogengeschäften vier Jahre im Gefängnis sass, soll dabei die Fachkenntnis geliefert haben.
Wenig glaubwürdig erschien der Bundesanwaltschaft auch der Hinweis, dass der inzwischen verstorbene Bruder damals geglaubt habe, Drogenhanf werde legalisiert. Zwar gab es damals einen entsprechenden Vorstoss im Ständerat. Jedoch habe sich dieser gemäss Staatsanwältin nicht auf eine solche Form des Anbaus und des Handels bezogen.
SDA/rub
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch