SRG hält Vorgabe der Konzession nicht ein
Seit zwei Jahren darf die SRG im Internet ein Newsportal betreiben – unter Auflagen. Sie hält diese nur ungenügend ein, wie eine Studie zeigt.

Die SRG muss laut Bundesverfassung Rücksicht nehmen auf die privaten Medienunternehmen, und auch Gesetz, Verordnung und Konzession tragen diesem Gedanken Rechnung. Deshalb hat sich der Verlegerverband heftig dagegen gewehrt, als der Bundesrat vor zwei Jahren die Konzession gelockert und der SRG mehr Freiheit im Internet zugestanden hatte. Davor war der Onlineauftritt der SRG lediglich als Ergänzung zu den Radio- und Fernsehprogrammen gedacht, auf denen Sendungen wo nötig mit Texten ergänzt werden konnten.