Gründung verschobenSport im Laufental bleibt noch ein Jahr kommunal
Nicht mehr die Standortgemeinde, sondern die ganze Region soll über Freizeitanlagen entscheiden. Doch das Vorhaben kann erst 2024 angegangen werden.

Die Organisation Sport- und Freizeitregion Laufental-Thierstein hat die Ziele, «die Existenz bestehender Anlagen zu sichern, eine gezielte und regional abgestimmte Entwicklung der Sport- und Freizeitinfrastruktur zu ermöglichen und konkrete Mehrwerte für die in unserer Region lebenden Menschen zu schaffen». Dafür will sie erreichen, dass künftig die Region über konkrete Freizeitangebote entscheiden kann und nicht mehr die Standortgemeinde allein. Doch mit diesem Vorhaben muss die Organisation noch bis Januar 2024 warten.
Denn ihre Gründung wurde vom 1. Januar 2023 um ein Jahr nach hinten geschoben. Grund dafür sind laut Thomas Boillat, Vertreter der Arbeitsgruppe der Sport- und Freizeitregion, «Einwände und Anregungen der Gemeinden». Diese forderten im Anschluss an den Informationsanlass für die Gemeindevertreter vom 14. September, dass man sich bei der Überarbeitung der Statuten und der Klärung der wichtigen Fragen mehr Zeit lassen würde.
Für dieses Anliegen wird nun ein Gremium mit weiteren Gemeindevertretern geschaffen, welches sich im ersten Quartal des Jahres 2023 der Überarbeitung und Fertigstellung der Statuten annimmt.
Finanzielle Konsequenzen
Die Verschiebung des Gründungsdatums bedeutet gleichzeitig finanzielle Konsequenzen für die Standorte Laufen und Breitenbach. Daher ersuchen diese bei den Laufentaler und Thiersteiner Gemeinden um einen freiwilligen Beitrag für das Jahr 2023. Grundlage für die Höhe der Beiträge ist das erarbeitete Finanzierungskonzept der Sport- und Freizeitregion Laufental-Thierstein.
Die ersuchten Beträge dienen lediglich der Deckung der Betriebskosten von Eishalle, Schwimmbad, Naturbad, Hallenbad und Leichtathletikanlage in der Höhe von 919’949 Franken. Mindestens 68 Prozent der Kosten tragen laut Boillat allerdings weiterhin die Standortgemeinden Laufen und Breitenbach.
Sollten die betroffenen Gemeinden diesem Gesuch nicht nachkommen, werden diese vom Verkauf der Saisonkarten für das Freizeitbad in Laufen und das Naturbad in Breitenbach sowie vom Angebot eines vergünstigten Eintritts für Schulklassen an ebendiesen Einrichtungen ausgeschlossen.
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