SP will Kinderlärm gesetzlich regeln
Schreiende Kinder können an den Nerven zerren. Geht es nach der Basler SP, soll Kinderlärm bald zu einem gesetzlich geschützten Geräusch werden.

Kinderlärm soll in Basel-Stadt gesetzlichen Schutz als zulässiges Geräusch bekommen. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine SP-Motion mit diesem Ziel der Regierung zur Berichterstattung überwiesen, dies mit 37 gegen 30 Stimmen.
Die SP argumentierte mit der für die kindliche Entwicklung notwendigen Freiheit. Die SVP hingegen wollte keinen Freipass, und die LDP meldete im Rat Bedenken wegen Vorgaben des Bundesrechts an. Die SP konterte, die Regierung solle eben die rechtlichen Möglichkeiten klären. Die Regierung war zur Entgegennahme bereit.
Die SP-Motionärin war unter Anderem durch Entwicklungen in Deutschland zum Vorstoss angeregt worden. So hatte im Februar Berlin als erstes deutsches Bundesland Kinderlärm als «zumutbar» gesetzlich geschützt. In der Schweiz wies zudem das Bundesgericht im Oktober eine Beschwerde von Anwohnern einer Kindestagesstätte ab.
SDA/amu
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