SP will Abstimmung wegen Fehlinformation wiederholen
Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass die Unternehmenssteuerreform II dem Bund viel grössere Steuerausfälle bringt als vor der Abstimmung prognostiziert. Jetzt will die SP, dass das Volk nochmals entscheiden darf.

Die SP will, dass die 2008 erfolgte Volksabstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wiederholt wird. Durchsetzen will sie dieses Anliegen mit zwei Abstimmungsbeschwerden, die sie in den Kantonen Zürich und Bern deponiert hat.
Der Zürcher SP-Nationalrat Daniel Jositsch und seine Berner Partei- und Ratskollegin Margret Kiener-Nellen bestätigten einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Das Stimmvolk hatte der Reform am 24. Februar 2008 nur äusserst knapp mit 50,8 Prozent zugestimmt.
Die SP begründet ihren Vorstoss mit dem Hinweis, dass die Stimmberechtigten im Vorfeld der Abstimmung über die tatsächlichen Auswirkungen der Reform unvollständig oder falsch informiert worden seien. Statt der im Abstimmungskampf prognostizierten Steuerausfälle von einigen Dutzend Millionen Franken drohten nun Milliardenausfälle.
Wenn sich die Bürger nicht mehr darauf verlassen könnten, dass die Behörden korrekt und vollständig informierten, sei die Demokratie in Gefahr, sagte Jositsch. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte am 14. März eingeräumt, dass die Angaben im Abstimmungsbüchlein unvollständig waren. Trotzdem wollte der Bundesrat nicht auf die Reform zurückkommen.
Widmer-Schlumpf bezifferte die Mindereinnahmen für Bund und Kantone für das laufende Jahr auf 1,2 Milliarden Franken; von 2012 bis 2022 sei mit Mindereinnahmen von jährlich 400 bis 600 Millionen Franken zu rechnen. Im Abstimmungsbüchlein waren die Ausfälle für den Bund auf 86 Millionen Franken beziffert worden, während die Auswirkungen für die Kantone offengelassen wurden.
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