Sozialhilfebezüger fuhr Ferrari
Ein 61-Jähriger bezog Sozialhilfe, während er viel Geld anhäufte und einen Ferrari fuhr. Nicht nur deshalb wurde er verurteilt.

Zehn Jahre lang erhielt ein heute 61-jähriger Mann von der Stadt Adliswil Sozialhilfe, insgesamt 300'000 Franken. Was er den Behörden verschwieg: In dieser Zeit vermehrte er als selbständiger Händler sein Vermögen von 70'000 Franken auf nahezu eine Million, hatte Liegenschaften im Ausland und fuhr einen Ferrari. Gleichzeitig blieb er Unterhaltszahlungen in der Höhe von 60'000 Franken an seine Tochter schuldig.
Der Fall wurde am Mittwoch am Bezirksgericht Horgen verhandelt. Wie die «Zürichsee-Zeitung» heute Donnerstag berichtet, gab sich der Mann weinerlich und beschimpfte den Staatsanwalt, der ihn als guten Schaupieler darstellte. Der Ankläger verlangte eine Strafe von dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug und eine Busse von 8000 Franken. Zudem sollte er 250'0000 Franken abliefern – den Profit, den er mit dem zu Unrecht erhaltenen Geld erzielt habe. Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von höchstens 17 Monaten und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen.
Milde Strafe
Das Gericht sprach den Mann in allen Punkten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Ins Gefängnis muss der Verurteilte nicht, da die Strafe bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wird. Der Richter hielt dem Beschuldigten zugute, dass er geständig gewesen sei und kooperiert habe. Zudem berücksichtigte er persönliche und gesundheitliche Umstände. Die 250'000 Franken muss er nicht abliefern, da nicht klar nachzuweisen sei, dass die Vermögensvermehrung – mittels Aktiendeals und Vermögensverwaltung – mit den zu Unrecht bezogenen Sozialhilfegeldern erzielt worden sei.
Zurückzahlen muss der Mann die 300'000 Franken Sozielhilfegelder, nachzahlen das Unterhaltsgeld von 60'000 Franken. Ob das Urteil ans Obergericht weitergezogen wird, ist noch unklar.
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