Sozialhilfebezüger dürfen wieder ein Auto besitzen
Die Basler Sozialhilfe will den Gerichtsentscheid zum Entzug des Fahrzeugs für Sozialhilfebezüger nicht anfechten. Im Gegensatz zum Kanton Zürich, ebnet sie so den Weg in der Autofrage für Sozialhilfeempfänger.

Während Zürich darüber diskutiert, künftig Sozialhilfebezügern ihr Auto wegzunehmen, macht Basel-Stadt einen Schritt in die entgegengesetzte Richtung. Wie watson.ch berichtete, verzichtet Nicole Wagner, Leiterin der Sozialhilfe Basel, einen entsprechenden Entscheid des Appellationsgerichts Basel-Stadt ans Bundesgericht weiterzuziehen. Damit ebnet sie den Weg für einen Paradigmenwechsel bei der Autofrage von Sozialhilfebezügern.