Sonova einigt sich mit Klägern – Aktie zieht an
Der Hörgerätehersteller Sonova kommt mit seinen juristischen Problemen in den USA voran: In mehreren Gerichtsfällen konnte eine Einigung erzielt werden. Vom Tisch ist die Angelegenheit aber noch nicht.
Der Hörgerätehersteller Sonova steht vor einer Teillösung seines Problems mit fehlerhaften Hörgeräte-Implantaten seiner US-Tochter. «Vor Gericht sind derzeit weltweit noch weniger als zehn Cochlea-Haftpflichtfälle offen», sagte CEO Lukas Braunschweiler heute im Gespräch mit dem Finanznachrichten-Portal AWP. Mit den Vergleichen seien 27 offene Gerichtsfälle grösstenteils beigelegt worden – darunter auch solche, die noch nicht vor Gericht gewesen seien, so der CEO weiter.
2009 kaufte Sonova den Hörimplantatehersteller Advanced Bionics für umgerechnet 510 Millionen Franken. Das US-Unternehmen hatte bis zum Produkterückruf 2006 zahlreiche Hörimplantate schlechter Qualität ausgeliefert und war in der Folge mit Klagen erboster Kunden eingedeckt worden.
Nun konnte mit der Mehrheit der Kläger eine Einigung erzielt werden. Fälle, in denen minderjährige Patienten betroffen sind, müssen noch von Gerichten genehmigt werden. Über Einzelheiten der Vereinbarungen wurde Stillschweigen vereinbart. «Vor Gericht sind derzeit weltweit noch weniger als zehn Cochlea-Haftpflichtfälle offen», sagte CEO Lukas Braunschweiler. Mit den Vergleichen seien 27 offene Gerichtsfälle grösstenteils beigelegt worden – darunter auch solche, die noch nicht vor Gericht gewesen seien, so der CEO weiter.
Garantiefrist läuft noch
Das Problem wird Sonova auch weiterhin beschäftigten, weil die offizielle Garantiefrist für die Geräte für Erwachsene noch bis 2016 und für Kinder noch länger läuft. Braunschweiler rechnet denn auch damit, dass Garantiefälle für die fehlerhaften Cochlea-Implantate Sonova noch sechs bis sieben Jahre begleiten werden.
Eingeschlossen in die heute Montag veröffentlichte Einigung ist auch der Fall einer Patientin, der Ende April von einem amerikanischen Geschworenengericht erstinstanzlich eine Schadenersatzzahlung von 7,25 Millionen Dollar zugesprochen worden war. Gegen dieses Urteil hatte Sonova aufgrund des hohen Schadenersatzanspruchs Einsprache erhoben.
Rückstellungen erhöht
Nach dem Gerichtsentscheid erhöhte Sonova auch die zuvor im Zusammenhang mit dem Produkterückruf getätigten Rückstellungen von 52 Millionen Franken auf 250 Millionen Franken. Für das Geschäftsjahr 2012/13 verzeichnete Sonova deshalb einen Einbruch des Betriebsergebnisses (Ebita) um 42 Prozent.
Konzernchef Braunschweiler sprach von «sehr positiven Neuigkeiten» und einem «wichtigen Schritt». Die getätigten Rückstellungen würden die gesamten Kosten decken, inklusive Anwaltskosten. 80 bis 90 Prozent der Schadensfälle werden laut Braunschweiler standardmässig durch Garantiezahlungen erledigt.
Zwischen 2003 und 2006 waren laut früheren Angaben weltweit rund 4000 der fehlerhaften Geräte implantiert worden. Der weitaus grösste Teil der betroffenen Geräte wurde im Rahmen der zehnjährigen Garantiefrist explantiert, und eine bedeutende Anzahl der Fälle wurde bereits in den vergangenen Monaten durch aussergerichtliche Vergleiche gelöst.
Aktienkurs steigt
An der Schweizer Börse legten die Sonova-Titel am Montag bis um 10.30 Uhr 1,8 Prozent an Wert zu. Der Gesamtmarkt-Index (SPI) bewegte sich bis zu diesem Zeitpunkt 0,5 Prozent im Plus.
Analysten werteten die Neuigkeit positiv. Bei der Bank Vontobel hiess es beispielsweise, die Ankündigung sei für die Sonova-Valoren von grosser Bedeutung. Die Bank habe nämlich den Eindruck gehabt, dass einige Anleger wegen dieser juristischen Unsicherheiten gegenüber den Aktien zurückhaltend gewesen seien.
SDA/ami
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch