Richter macht zwei Frauen zu Eltern
Die Ex-Partnerin muss der leiblichen Mutter Unterhalt zahlen. Regenbogenfamilien sprechen von einem Leiturteil.

Der Richterspruch des Regionalgerichts Bern-Mittelland von Anfang September tönt nach einem gewöhnlichen Urteil über Unterhaltszahlungen. Die leibliche Mutter zweier Kinder hat nach der Trennung Anrecht auf Unterstützung für die Kinder. Bloss: Zahlen muss auch eine Frau. Zudem sieht das geltende Recht gar nicht vor, dass gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam Eltern sein können. Genau dies hat das Gericht mit seinem Urteil nun geändert.