Sommaruga gibt Ausländern den Takt vor
Beim Ausländergesetz wird sich künftig einiges verändern: Die Integration soll künftig mit mehr Geld gefördert werden. Für eine Aufenthaltsbewilligung wird aber auch deutlich mehr gefordert.

Der Bund und die Kantone haben sich auf gemeinsame Ziele zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern geeinigt. Die Mittel für die Integrationsförderung sollen ab 2014 von heute rund 86 auf 110 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden.
Ziel ist es, die Integration verbindlicher und einheitlicher zu gestalten. Die Schweiz soll von den Zuwanderern mehr fordern, diesen aber auch mehr Unterstützung bieten. «Die Schweiz kann und soll mehr tun», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga heute vor den Medien in Bern. Das Land habe während Jahrzehnten Arbeitskräfte geholt, um Strassen zu bauen oder Kranke zu pflegen.
Auch die Zuwanderer müssten aber ihren Beitrag zur Integration leisten. Vorgesehen sind Verschärfungen beim Familiennachzug: Wollen Ehepartner aus Staaten ausserhalb der EU oder Efta in die Schweiz nachkommen, müssen sie künftig nachweisen, dass sie über Kenntnisse einer Landessprache verfügen oder sich zu einem Sprachkurs angemeldet haben. Dies gilt auch für erwachsene Kinder.
«Sprache spielt bei der Integration eine absolut zentrale Rolle», sagte Sommaruga. Es gehe nicht darum, die Betroffenen zu schikanieren. Viel mehr erhielten sie so die Möglichkeit, zu verstehen und verstanden zu werden. Personen aus der EU oder Efta kann die Schweiz nicht zu einem Sprachkurs zwingen. Sie sollen aber dazu ermuntert werden.
Keine Aufenthaltsbewilligung für Raser
Weitere Verschärfungen schlägt der Bundesrat bei der Erteilung von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen vor. Die Integration spielt bereits heute eine Rolle. Der Gesetzesentwurf präzisiert nun aber die Kriterien.
Die Bewilligungen werden künftig nur dann erteilt beziehungsweise verlängert, wenn sich jemand in einer Landessprache verständigen kann. Die Behörden sollen zudem beurteilen, ob die Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung respektiert und gewillt ist, am Wirtschaftsleben oder dem Erwerb von Bildung teilzunehmen.
Einem Raser könnte so beispielsweise die Verlängerung des Aufenthalts verweigert werden, sagte Sommaruga. Dies gelte auch für eine arbeitslose Person, die von der Sozialhilfe abhängig werden könnte, oder für jemanden, der die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht anerkenne.
Anreize und Verpflichtungen
Erleichtert werden soll den Zuwanderern vor allem der Start, und hier sind die Kantone gefordert: Künftig sollen alle Neuzuziehenden begrüsst, informiert und falls nötig frühzeitig auf Integrationsangebote hingewiesen werden. Zeichnen sich grosse «Integrationsrisiken» ab, sollen Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Diese sollen als Anreize, aber auch als Verpflichtung dienen – damit die Neuzuziehenden beispielsweise Sprachkenntnisse erwerben. Viele Kantone würden solche Vereinbarungen bereits anwenden, stellte Sommaruga fest.
Weiter sollen Migrantenkinder bereits im Vorschulalter gefördert werden. Mit dem Ausbau von Beratungsstellen wollen Bund und Kantone schliesslich Migrantinnen und Migranten vor Diskriminierung schützen und Konflikte frühzeitig entschärfen.
Je 36 Millionen von Bund und Kantonen
Jeder Kanton soll ein Integrationsprogramm erarbeiten. Bei der Umsetzung wünschen sich die Kantone möglichst viel Freiraum, wie Pascal Broulis, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, deutlich machte. Über die Einigung bei den Zielen und der Finanzierung zeigte er sich jedoch erfreut.
Bund und Kantone wollen die Integrationsförderung gemeinsam finanzieren, und zwar zu gleichen Teilen. Der Bund will seine Mittel von 16 auf 36 Millionen Franken erhöhen, die Kantone stocken von rund 30 auf 36 Millionen auf. Damit stünden neu insgesamt 72 Millionen Franken im Jahr zur Verfügung.
Hinzu kommen – wie bereits heute – Bundesbeiträge von rund 40 Millionen Franken zur Förderung der Integration von Flüchtlingen. Für sämtliche Integrationsbemühungen würden also jährlich 110 Millionen Franken eingesetzt.
Der Bundesrat schickt die Anpassungen des Ausländergesetzes sowie fünf weiterer Gesetze bis zum 23. März in die Vernehmlassung. Das Ausländergesetz möchte er bei dieser Gelegenheit in «Ausländer- und Integrationsgesetz» umbenennen.
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