Sommaruga: «Es gibt kein Badi-Verbot»
Für ein präventives Verbot, bestimmte Orte zu betreten, fehle die gesetzliche Grundlage, sagt Simonetta Sommaruga zum Fall Bremgarten. Die Bundesrätin hatte zum Medienspaziergang geladen.
Ein Spaziergang entlang der Aare, ein paar gesunde Häppchen im Berner Botanischen Garten, ungezwungene Gespräche mit der Bundeshauspresse. So hatte sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga das Ende ihrer Sommerpause vorgestellt. Stattdessen geriet sie mitten in eine Feuerwehrübung.
Seit Tagen brodelte die Kontroverse über die Asylunterkunft im aargauischen Bremgarten, bisher eher notdürftig betreut von Mario Gattiker, Direktor des Bundesamts für Migration (BFM), und den Kommunikationsstäben im EJPD.
Immerhin waren aus dem angeblichen Rayonverbot für 150 Asylbewerber, das Schulhäuser, Kirchen, Rathaus, Casino und viele andere öffentliche Einrichtungen umfasste, inzwischen Missverständnisse und falsch interpretierten Unterlagen geworden. Der Brand war aber nicht gelöscht, zumal die internationale Presse einen weiteren Beleg für die rassistische Schweiz entdeckt zu haben glaubte.
«Das darf man nicht»
Anlässlich des Medienspaziergang versuchte die EJPD-Chefin den Befreiungsschlag. Es stelle sich die Frage, ob man den Ängsten der Bevölkerung entgegenkommen und dafür die Grundrechte von Asylsuchenden einschränken könne. «Ich sage ganz klar und ganz eindeutig: Nein, das darf man nicht», hielt Sommaruga fest.
Die Grundrechte gälten für alle und seien nicht verhandelbar. «Deshalb gibt es kein generelles, präventives Badi-Verbot für die Asylsuchenden - weder in Bremgarten noch in irgend einer anderen Gemeinde der Schweiz.» Dafür gebe es keinen Grund und auch keine gesetzliche Grundlage.
Die umstrittene Vereinbarung zwischen dem BFM und der Gemeinde Bremgarten sieht damit nur noch vor, dass die Asylbewerber werktags zwischen 7 Uhr und 18 Uhr die Schul- und Sportanlagen der Stadt nur mit Zustimmung der Behörden betreten dürfen. Eine Missachtung dieser Anordnung soll jedoch keine Sanktionen nach sich ziehen.
Gleiche Regeln für alle
Für Sommaruga handelt es sich dabei nicht um Verbote, sondern eher um eine organisatorische Massnahme: «Es macht Sinn, dass das BFM mit einer Gemeinde die Nutzung von Schul- und Sportanlagen während der Schulzeit regeln kann», sagte sie dazu. Bei der Nutzung der übrigen öffentlich Anlagen gälten für alle die gleichen Regeln.
Die SP-Bundesrätin erinnerte auch daran, dass sich der Bund bei dem Thema in einem Spannungsfeld befinden. Er müsse Unterkünfte für Asylsuchende finden und könne diese neuerdings auch ohne Einwilligung der betroffenen Gemeinde eröffnen. «Wir sind im Kontakt mit den Gemeinden, um Konflikte zu vermeiden», sagte Sommaruga. Dafür seien solche Vereinbarungen wie mit Bremgarten absolut sinnvoll und auch verhältnismässig.
Sperrzonen sind üblich
Das Asylzentrum auf dem Waffenplatz Bremgarten war am Montag in Betrieb genommen worden. Schon Ende letzter Woche hatte die Menschenrechtsgruppe augenauf die umstrittene Vereinbarung zwischen BFM und der Gemeinde publik gemacht. Inzwischen hat sich aber herausgestellt, dass das Rayonverbot nicht für alle in einer beigelegten Karte verzeichneten Einrichtungen gilt, sondern für Schul- und Sportanalgen.
Im Truppenlager des Waffenplatzes Bremgarten sollen bis 150 Asylbewerber untergebracht werden. Die Unterkunft wird gemäss Bund höchstens drei Jahre lang betrieben. Es ist nicht die erste Asylunterkunft, für deren Bewohner Sperrzonen in der Gemeinde gelten. Auch rund um andere Bundeszentren dürfen sich die Asylbewerber nicht überall frei bewegen.
SDA/rub
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch