Solothurns SVP-Präsident muss vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Heinz Müller erhoben. Nun muss sich der Solothurner SVP-Kantonalpräsident vor Gericht wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung verantworten.

Dem SVP-Präsidenten des Kantons Solothurn, Heinz Müller, wird vorgeworfen, Wahlkampfkosten für die Nationalratswahlen 2007 über den Geschäftsaufwand seiner Firma verbucht zu haben, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft gestern mitteilte. Dies habe die Jahresgewinne 2006 und 2007 um insgesamt 170'000 Franken geschmälert.
Auf diesem Weg habe Müller Steuern gespart. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Wahlkampfkosten jedoch um private Ausgaben, die nicht als Geschäftsaufwand verbucht werden dürfen.
Gerichtstermin steht noch nicht fest
Der Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest. Müller wurde von der Staatsanwaltschaft bereits im Februar wegen den gleichen Vorwürfen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dagegen erhob der 50-jährige Kantonsrat Einsprache.
Müller hatte die Untersuchung stets als «politische Schmutzkampagne» bezeichnet. Er sieht sich als «Opfer einer Amtsgeheimnisverletzung». Im Dezember reichte er eine Klage gegen den Kanton Solothurn ein und forderte Schadenersatz und Genugtuung.
Verteidiger gibt sich zuversichtlich
Der Verteidiger von Heinz Müller sieht dem Prozess zuversichtlich entgegen. Zunächst müsse das Gericht die grundsätzliche Rechtsfrage klären, ob eine ungerechtfertigte Steuerersparnis vorliege, sagte der Anwalt Roland Bühler auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Selbst die Staatsanwaltschaft räume in einer Beweisverfügung ein, dass in Einzelfällen das politische Engagement auch für die Geschäftstätigkeit förderlich sein könne. Ob es sich in diesem Fall um einen geschäftsmässigen Aufwand handle, müsse das Gericht beurteilen.
Weiter müsse die Anklage Müller den Vorsatz nachweisen können, ungerechtfertigt Steuern gespart zu haben, hielt Bühler fest. Er rechnet mit einem Gang vor das Bundesgericht, unabhängig davon ob die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung den Fall weiterziehen wird.
SDA/wid
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch