Zank um Sozialhilfe «Sollen wir Leute, die ‹selber schuld› sind, verhungern lassen?»
Gibt es tatsächlich zu wenig bezahlbaren Wohnraum für ältere Sozialhilfebezüger? Und sticht die Basler Sozialhilfe im Umgang mit den Auszahlungen für die Miete wirklich negativ hervor? Nun nimmt SKOS-Präsident Christoph Eymann Stellung.

Der Fall, über den die BaZ am Donnerstag berichtete, polarisiert: Der 60-jährige Werner Meyer (Name geändert) war einst wohlhabend und ist in die Armut abgerutscht. Die Miete seiner Einzimmerwohnung kostet 850 Franken. Nach sechs Monaten Übergangsfrist bezahlt ihm die Sozialhilfe aber nur noch 770 Franken (Mietobergrenze ohne Nebenkosten). Werner Meyer beteuert, dass er unzählige Wohnungen besichtigt, jedoch keine einzige erhalten habe. Mit dem Geld, das ihm nach dem Abzug der 80 Franken noch bleibe, könne er nicht mehr leben, sondern nur noch überleben. Laut dem Verband Avenir50plus Schweiz finden immer mehr ältere Sozialhilfebezüger keinen bezahlbaren Wohnraum. Dass die Basler Sozialhilfe die Miete, wie im Fall von Meyer, nicht weiterbezahlt, sei besonders stossend: «Das Basler Sozialhilfegesetz hebelt so sogar die Empfehlungen der SKOS aus.» Die Sozialhilfe wehrte sich in der BaZ gegen diesen Vorwurf.