
Es liegt in der Natur der als Fall Märkli bekannt gewordenen absurden Auswüchse der Polizeiarbeit, dass die Weltpresse das Baselbiet zum Gespött machte. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Landrats vermag dies nicht nachzuvollziehen – sie wäscht das ziemlich einmalige Vorgehen der Polizei im Fall Märkli rein und beantragt dem Landrat, an der Sitzung am Donnerstag davon Kenntnis zu nehmen. Wer allerdings das Communiqué der Regierung und den parteiischen Bericht der GPK liest, kann sich die Frage stellen, ob es dabei hauptsächlich darum geht, den Fall Märkli geradezubiegen. Die Blamage wird damit nicht wirklich aus der Welt geschafft.
Kommentar zum Fall eines Achtjährigen – Soll jetzt der Landrat den Fall Märkli zurechtbiegen?
Ein bestelltes Rechtsgutachten und der Bericht der GPK rechtfertigen den Polizeieinsatz gegen den kleinen Buben. Begründet wird dies mit einer ziemlich abenteuerlichen Argumentation.