«Solche Strafen werden anderswo für Mord gesprochen»
Stephan Schmidheiny wurde im Asbest-Prozess in Turin zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Für den Strafrechtsprofessor Martin Killias ist dieser Schuldspruch nicht ohne weiteres nachvollziehbar.

Das Gericht in Turin hat Stephan Schmidheiny zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Wie bewerten Sie diesen Schuldspruch? Es fällt auf, dass das Urteil anscheinend nicht wie beantragt wegen vorsätzlicher Tötung erfolgte, sondern wegen vorsätzlicher Verursachung einer Katastrophe sowie wegen unterlassener Schutzvorrichtungen. Im schweizerischen Recht gibt es ähnliche, aber nicht deckungsgleiche Tatbestände. Die in der Schweiz dafür vorgesehenen Strafen liegen weit unter dem Urteil, das in Turin heute gesprochen wurde. Das Strafmass bewegt sich in Bereichen, die anderswo für Mord üblich sind.