So will die Schweiz IV-Betrüger im Ausland entlarven
Um Versicherungsbetrüger aufzuspüren, setzt der Bund jetzt auf die Hilfe anderer Staaten. Manchmal rückt sogar ein Detektiv aus.

32'000 Renten überweist die Invalidenversicherung jedes Jahr ins Ausland. Haben ihre Mitarbeiter einen begründeten Verdacht, dass ein Empfänger diese zu Unrecht bezieht, will sie künftig die ausländischen Staaten bitten, Ermittlungen aufzunehmen und mutmassliche Betrüger allenfalls auch durch Detektive observieren zu lassen. Damit vollzieht der Bund einen Richtungswechsel. Bisher wollte er mutmassliche IV-Betrüger auch im Ausland selber observieren und erprobte diese Praxis ab 2009 Praxis in Thailand und Kosovo.
«Für uns ist es schwierig, im Ausland Informationen über IV-Rentner zu beschaffen», sagt Harald Sohns, Sprecher des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Der Aufwand sei gross, der Ertrag ungewiss. Es sei schon aufwendig, wenn die Schweiz einen Ermittler in ein entferntes Land schicken müsse. Hinzu komme, dass dieser als Aussenstehender kaum Einblick habe, wie ein Staatswesen funktioniere, wie er an Informationen komme und wie er sich im Land bewegen müsse.
So sei man zum Schluss gekommen, dass es viel effizienter sei, wenn jener Staat die Ermittlungen an die Hand nimmt, in dem ein IV-Empfänger lebt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bund, auch Ermittlungen zu IV- oder AHV-Empfängern eines Vertragsstaates durchzuführen, wenn sie in der Schweiz leben.
Schweiz ermittelt bei ausländischen IV-Bezügern
Die Schweiz will deshalb diese Missbrauchsklausel in alle Sozialhilfeabkommen einfügen, die sie mit anderen Ländern abschliesst. «Das soll Standard werden», sagt Sohns. Damit verpflichten sich die Vertragspartner, sich gegenseitig beim Kampf gegen Versicherungsmissbrauch zu unterstützten. Es geht dabei nicht nur um Observationen. Die Länder klären zum Beispiel auch füreinander ab, ob ein AHV-Rentner tatsächlich noch lebt oder ob nun andere Personen von seiner Rente profitieren. Oder ob Kinder, für die ebenfalls Renten ausbezahlt werden, auch tatsächlich existieren.
«Wir greifen aber nur zu Observationen, wenn wir mit den anderen Ermittlungen nicht weitergekommen», sagt Sohns. Da sie aufwendig und teuer sind, ordnet die Invalidenversicherung diese nur dann an, wenn es um grössere Beträge geht. Zudem muss ein begründeter Verdacht vorliegen und es muss realistisch erscheinen, in begrenzter Zeit Beweise zu sammeln, die von Gerichten anerkannt werden.
Bald Abkommen mit Kosovo
Bis heute ist nur mit Uruguay ein Sozialhilfeabkommen mit dieser Missbrauchsklausel in Kraft. Da dort nicht viele Schweizer IV-Rentner leben, ist die angestrebte Praxis noch kaum erprobt. Nach und nach werden aber weitere Abkommen vereinbart, mit Kosovo etwa steht es kurz vor Abschluss. Mit Serbien und Montenegro ist es bereits abgeschlossen, harrt aber wegen der unklaren politischen Ausgangslage seit Jahren der Ratifizierung. Mit Brasilien ist es abgeschlossen und vonseiten der Schweiz ratifiziert, aber noch nicht von Brasilien. Schon seit Jahren steht die Schweiz auch in Verhandlungen mit Bosnien-Herzegowina und mit der Türkei.
Bisher hat die Schweiz mit 44 Staaten Regelungen zur sozialen Sicherheit vereinbart. Nicht zwischen allen Vertragsländern fliessen jedoch Sozialversicherungsleistungen; mit manchen Abkommen werden auch nur Vorkehrungen getroffen, damit Erwerbstätige, die für begrenzte Zeit im Ausland arbeiten, nicht in zwei Staaten gleichzeitig Beiträge bezahlen müssen. Dabei geht es etwa im Abkommen mit China, das in einem Monat in Kraft tritt.
Einzelne bezogen zu Unrecht Rente
2009 begann der Bund im Rahmen eines Pilotprojekts, alle Renten zu überprüfen, die nach Thailand und Kosovo überwiesen wurden. Dabei liess er über ein Dutzend Versicherte observieren, Einzelnen konnte er einen Missbrauch nachweisen. Auch wenn es dabei zu Schwierigkeiten kam – in Kosovo wurde Ermittlern mit dem Tod gedroht – hat das Projekt nach Einschätzung von Harald Sohns gezeigt, dass Observationen im Ausland im Prinzip funktionieren.
Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen, stellt Observationen bei begründetem Verdacht und als letztes Mittel zur Bekämpfung von Missbrauch nicht infrage, wie Petra Kern sagt, Abteilungsleiterin Sozialversicherung. Es sei wichtig, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Sozialversicherungen bestehen bleibe. Die Organisation hat jedoch keine Informationen darüber, wie der Bund und die Staaten, mit denen er ein Abkommen abgeschlossen hat, bei Observationen vorgehen. Der Sprecher des BSV versichert, dass bei Observationen im Ausland dem internationalen Recht und dem Recht des jeweiligen Staates Rechnung getragen werden.
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