Vorschlag der RegierungSo soll das Bettelverbot in Basel umgesetzt werden
Betteln wird künftig an vielen Orten in der Basler Innenstadt untersagt. Auch bestimmte Verhaltensweisen werden unter Strafe gestellt.

Der Kanton Basel-Stadt will das Betteln wieder einschränken. Zwar wird es kein allgemeines, pauschales Bettelverbot geben, weil dies nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht mehr zulässig ist. Doch will die Basler Regierung auch das nicht bandenmässige Betteln künftig in bestimmten Situationen verbieten. Widerhandlungen sollen mit einer Ordnungsbusse bestraft werden können. Die Regierung hat dazu nun einen Vorschlag ausgearbeitet. Das sind die wichtigsten Punkte:
Generell verboten bleibt wie bisher das organisierte Betteln.
Im öffentlichen Raum soll Betteln verboten werden, «wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird». Gemeint sind damit aufdringliche oder aggressive Verhaltensweisen, die Bettler zuweilen an den Tag legen. Auch will die Regierung den Bettlerinnen und Bettlern untersagen, sich Passanten in den Weg zu stellen, sie zu beschimpfen, berühren oder zu bedrängen.
Ein Bettelverbot soll es zudem an hochfrequentierten neuralgischen Örtlichkeiten geben sowie in Zonen, in denen Passanten nicht oder nur schlecht ausweichen können. Dabei denkt die Regierung beispielsweise an Bereiche rund um Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen, vor Geschäften, Banken, Kultureinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, Gastronomiebetrieben und Haltestellen. Ebenfalls verboten werden soll das Betteln an Märkten, in Parks, Gärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen und Unterführungen.
Mit der geplanten Einführung eines ausgedehnten Bettelverbots reagiert die Basler Regierung auf eine breite Forderung der Bevölkerung. Seit 1. Juli 2020 das generelle Bettelverbot aufgehoben wurde, ist in Basel die Zahl der Bettlerinnen und Bettler sehr stark angestiegen. Die Regierung spricht in ihrer Mitteilung von «Betteltourismus». Im Dezember 2020 hatte der Grosse Rat eine Motion der SVP für die Wiedereinführung überwiesen.
Das ausgedehnte Bettelverbot soll mit Begleitmassnahmen flankiert werden. Personen ohne Aufenthaltsregelung, Kurzaufenthalter und Durchreisende sollen Nothilfe beantragen können, «die bis zur frühestmöglichen Ausreise ausgerichtet» werde. Zudem will die Regierung die Unterstützung vor Ort ausbauen und stellt die Unterstützung eines Projekts der Entwicklungszusammenarbeit in Aussicht. Dazu wartet die Regierung aber noch auf den Antrag einer NGO.
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