So kommt Frau zu gleichem Lohn
Lohngleichheitsdialog? Brachte nichts! Jetzt greift der Bundesrat zu härteren Massnahmen.

Nach dem Scheitern des freiwilligen Lohngleichheitsdialogs will der Bundesrat staatliche Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung von Frauen ergreifen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, regelmässig Lohnanalysen durchzuführen und diese von Dritten kontrollieren zu lassen.
Die betriebsinterne Pflicht soll für Unternehmen mit 50 und mehr Arbeitnehmenden gelten. Die Kontrolle sollen wahlweise von Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation durchgeführt werden.
Tatsächlicher Unterschied nicht transparent
Das Resultat soll im Jahresbericht erwähnt werden. Der tatsächliche Lohnunterschied soll jedoch nicht transparent gemacht werden müssen. Im Falle von Lohndiskriminierungen, die von den Arbeitgebern nicht angegangen werden, sollen Arbeitnehmende wie heute die Lohngleichheit gerichtlich einfordern können.
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird zusammen mit dem Innendepartement (EDI) und dem Wirtschaftsdepartement (WBF) bis Mitte nächstes Jahr eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, wie das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mitteilte.
Der Bundesrat prüft zudem, ob eine subsidiäre Meldepflicht für die Revisionsstellen respektive die staatlich anerkannten Prüfungsorganisationen eingeführt werden sollen, falls die Unternehmen die Empfehlungen nicht umsetzen.
Freiwilliger Dialog ist gescheitert
Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist sowohl in der Bundesverfassung als auch im Gleichstellungsgesetz verankert. Trotzdem verdienen Frauen in der Schweiz durchschnittlich 20 Prozent weniger als Männer. Fast die Hälfte dieser Differenz basiert auf diskriminierendem Verhalten.
In der Hoffnung, diese Diskriminierung freiwillig zu überwinden, setzte der Bundesrat auf den Lohngleichheitsdialog. Unternehmen sollten freiwillig überprüfen, ob ihre Löhne dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprachen.
Getragen wurde der Dialog vom Arbeitsgeberverband, vom Gewerbeverband, vom Gewerkschaftsbund und von Travailsuisse. Nach fünf Jahren blieb der Erfolg aus: 51 Unternehmen mit 230'000 Beschäftigten beteiligten sich daran. Es fehlten jedoch ganze Branchen, etwa der Detailhandel, die Banken oder die Versicherungen.
SDA/fko
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