Sika-Verwaltungsrat siegt vor Gericht
Der Baustoffkonzern hat einen wichtigen Etappensieg im Übernahmekampf durch die Saint-Gobain errungen. Die Erben wollen das Urteil anfechten.
Der Baustoffkonzern Sika hat einen wichtigen Etappensieg im Übernahmekampf durch die französische Saint-Gobain errungen. Das Kantonsgericht Zug hat die Anfechtungsklage der Schenker-Winkler Holding (SWH) gegen die Beschlüsse der GV 2015 abgewiesen.
Alle drei Klagepunkte sind abgewiesen worden. «Das ist eine sehr gute Nachricht für Sika und die Aktionäre», sagt Sika-Verwaltungsratspräsident Paul Hälg an der Medienkonferenz in Zürich. «Wir sind guter Hoffnung, dass dieser Streit nach nun rund zwei Jahren endlich vorbei ist.» Man müsse jetzt zusammenarbeiten, so Hälg. «Wir haben bereits eine Offerte an die Erben vorbereitet.» Man wolle das Angebot aber nicht öffentlich diskutieren.
Positive Reaktionen
In einer Stellungnahme begrüsste auch die Ethos Stiftung den Gerichtsentscheid. Das Urteil bestätige das Recht des Verwaltungsrates, die Stimmrechte der Familie Burkard bei Abstimmungen, die den Verkauf ihrer Aktien an den Konkurrenten Saint-Gobain betreffen, zu beschränken.
Als Fazit stellt Ethos fest, dass damit die vom Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und der Mehrheit der Aktionäre verfochtene Unabhängigkeit von Sika somit erhalten bleibe.
Die Aktionäre rund um die Bill und Melinda Gates Stiftung begrüsste den Gerichtsentscheid ausdrücklich. Dieses Urteil sei erwartet worden, denn die Schweizer Justiz stelle sich hinter die Prinzipien einer guten Unternehmensführung und schütze die Interessen der Aktionäre.
Die Investorengruppe bleibe offen für Gespräche mit der Familie Burkard. Die Familie müsse aber die Klauseln zum Schutz der Aktionäre in den Statuten respektieren. Microsoft-Gründer Bill Gates und seiner Frau halten über die Stiftung und ihre Beteiligungsgesellschaft Cascade 3 Prozent der Sika-Aktien.
Auch indirekter Verkauf betroffen
Das Zuger Kantonsgericht hatte die Klage der Schenker-Winkler Holding abgewiesen mit der Begründung, dass von der in den Sika-Statuten festgelegten Vinkulierung nicht nur der direkte Verkauf der Sika-Aktien, sondern auch der indirekte Verkauf mittels Verkauf aller SWH-Aktien erfasst sei.
Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände wertete das Gericht den Versuch der SWH, den Verwaltungsrat mit ihr genehmen Mitgliedern zu besetzen als unzulässige Umgehung der Sika-Statuten. Denn mit ihrem Vorgehen hätten Saint-Gobain, die SWH und die Geschwister Burkard den Kontrollwechsel sicherstellen wollen.
Der Entscheid des Kantonsgerichts Zug ist noch nicht rechtskräftig. Die SWH hat unterdessen bereits den Weiterzug angekündigt. Man sei weiterhin der Auffassung, dass die vom Verwaltungsrat der Sika AG beschlossene selektive Unterdrückung ihrer Stimmrechte widerrechtlich war, heisst es in einer Stellungnahme.
«Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind von grundsätzlicher und weitreichender Bedeutung», begründet Urs Burkard, Vertreter der Familie im Verwaltungsrat, den Gang vor die nächste Instanz.
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