«Selbst kann Ethos keine Klage lancieren»
Die Anlagestiftung Ethos ist mit dem Nein zur Décharge für 2007 zufrieden. Jetzt fordert sie erneut eine Klage gegen Marcel Ospel und Co. Auch Politiker aller Couleur rufen nach Verantwortlichkeitsklagen.

«Die Nicht-Erteilung der Décharge für 2007 zeigt, dass die Aktionäre nicht automatisch dem Verwaltungsrat folgen», sagte Ethos-Direktor Dominique Biedermann am Rande der Generalversammlung. Um Vertrauen zu gewinnen, müsse sich der Verwaltungsrat nun klar vom Ex-Management unter Marcel Ospel distanzieren. Ethos fordere, dass das Gremium eine Zivilklage gegen die ehemaligen UBS-Topkader einreicht, welche die UBS in die Milliardenverluste und das US-Steuerdebakel geritten hatten.
Die Anlagestiftung, der eine Reihe von Pensionskassen angehören, hatte schon früher Klagen gegen das UBS-Management verlangt. Betroffen wären auch Ex-UBS-Topmanager wie Peter Kurer, Peter Wuffli und Marcel Rohner. Der UBS-Verwaltungsrat hat ein solches Vorgehen aber bereits im vergangenen Dezember abgelehnt.
«Selbst kann Ethos keine Klage lancieren, das wäre zu teuer», bekräftigte der Ethos-Direktor. Ein Kränzchen wand Biedermann, einer der prominentesten Kritiker der UBS-Führung, am Ende der GV dem Verwaltungsratspräsidenten Kaspar Villiger: «Er hat eine nicht einfache Versammlung ruhig geführt, obwohl er persönlich angegriffen worden ist.»
«Ein klares Signal»
Als ein positives und klares Signal haben Politiker verschiedener Couleur den Entscheid der UBS-Aktionäre gewertet, der UBS-Führung die Décharge für das Jahr 2007 zu verweigern. Forderungen nach rechtlichen Folgen für die Verantwortlichen wurden wieder laut.
SP-Nationalrat Paul Rechsteiner bezeichnete die Ablehnung der Décharge für 2007 als «klares Signal». Es könne nun nicht zur Tagesordnung übergegangen werden. Auf seinen Antrag hin hatte die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) den UBS-Aktionären am Dienstag kurzerhand empfohlen, keine Déchargen zu erteilen.
Der nächste Schritt sei nun die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), sagte Rechsteiner auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die gravierenden Vorgänge müssten gründlich aufgearbeitet werden. Zu gross seien die Auswirkungen auf den Schweizer Staat und die Demokratie gewesen.
«Politisch sehr wenig sensibel»
Dieser Entscheid mache klar, dass die Arroganz der alten wie der neuen Führung von den Aktionären nicht goutiert werde, teilte die SP in einem Communiqué mit. Die Frage einer Verantwortungsklage der UBS gegen Marcel Ospel und andere frühere Chefs sei nun wieder auf dem Tisch.
Dieser Meinung schloss sich auch FDP-Nationalrat Philipp Müller an: «Die neue UBS-Führung muss nun gegen die Verantwortlichen des Jahres 2007 klagen», sagte er auf Anfrage der SDA. Es sei «politisch sehr wenig sensibel» gewesen vom UBS-Verwaltungsrat, die Déchargen auch für die Jahre 2007 und 2008 zu verlangen.
Den Entscheid, ob es eine PUK brauche oder nicht, würde aber die Verweigerung der Décharge nicht beeinflussen, sagte Müller weiter. Auch in Bezug auf das Amtshilfeabkommen mit den USA ändere sich nichts. Dem für die ganze Schweiz wichtigen Abkommen sollte ohne politische Zugeständnisse zugestimmt werden.
Historischer Entscheid
Er habe diesen Entscheid der UBS-Aktionäre so nicht erwartet, werte ihn aber als gute Überraschung, sagte CVP-Präsident Christophe Darbellay. Der Walliser Nationalrat sprach von einem historischen Entscheid.
Die Verweigerung der Décharge sei ein Zeichen an die früheren UBS- Verantwortlichen, dass man auch als Topmanager Verantwortung übernehmen müsse. Nun sei die Geschäftsprüfungskommission (GPK) gefordert, die Sachlage von A bis Z zu klären. Wenn sie dies nicht schaffe, müsse eine PUK eingesetzt werden.
Schnelle Revision des Aktienrechts
Der Entscheid der UBS-GV zeige, dass die Aktionäre mündig seien und differenziert entscheiden könnten, sagte SVP-Generalsekretär Martin Baltisser auf Anfrage. Er zeige auch, dass eine Revision des Aktienrechts, welche den Aktionären mehr Kompetenz einräume, schnell kommen müsse.
Die Politik selber könne aus der Verweigerung der Décharge- Erteilung nichts ableiten. Sie müsse andere Ding betrachten, etwa das Verhalten des Bundesrats bei der Herausgabe von Kundendaten.
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