Seebacher Bombenleger in Bellinzona vor Gericht
Ein 48-Jähriger soll zu Hause zwei Rohrbomben gebastelt haben, um sich an seinem einstigen Arbeitgeber zu rächen. Am ersten Prozesstag wurden zwei Sachverständige gehört.
Der Bombenleger von Zürich-Seebach muss sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Der 48-Jährige hatte aus Rache zwei selbstgebastelte Sprengsätze auf dem Firmengelände seiner ehemaligen Arbeitsstelle gezündet.
Der Anschlag galt seinem damaligen Vorgesetzten, wie der Beschuldigte am Mittwoch bei Verhandlungsauftakt zugab. Er habe ihm einen Schreck einjagen wollen. «Es ging mir nicht um einen physischen Schaden», sagte der ehemalige LKW-Fahrer. Und ergänzte: «Es war die grösste Dummheit meines Lebens».
Der Vorfall ereignete sich Ende Juni 2013 auf dem Areal einer Kanalreinigungsfirma im Quartier Zürich-Seebach. Dem Beschuldigten, der in Belgien aufwuchs, aber seit rund 15 Jahren in Zürich lebt, war gemäss Anklageschrift im Jahr zuvor fristlos gekündigt worden.
Zwei Rohrbomben deponiert
In zwei Nächten fuhr der heute 48-Jährige zum Gelände seiner alten Arbeitsstelle und deponierte jeweils eine Rohrbombe nahe des Eingangstors der Firma. Weil beim ersten Versuch nur der Zünder mit einem Knall los ging, der Sprengkörper selbst aber nicht explodierte, wiederholte er die Aktion in der Nacht darauf.
Beim zweiten Versuch, am frühen Morgen des 26. Juni, funktionierte der Sprengkörper. Das Eingangstor öffnete sich um diese Uhrzeit automatisch. Verletzt wurde niemand. Es kam auch zu keiner Sachbeschädigung. Gemäss Anklage hatte der Beschuldigte erwartet, dass sein Vorgesetzter als erster das Tor passieren würde.
Weiter Splitterflug möglich
Am ersten Verhandlungstag in Bellinzona wurden zwei Sachverständige einvernommen. Ein Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Forschungsdienstes der Polizei gab Einschätzungen zur Kraft der beiden Sprengkörper - vorausgesetzt sie hätten nach Plan funktioniert. Demnach sei ein Splitterflug bis zu mehreren hundert Metern möglich.
Die Schadenswirkung konnte nicht eindeutig eingeschätzt werden. Ein Auto in der Nähe hätte nur eventuell leichte Karosserieschäden erlitten. Eine psychiatrische Gutachterin attestierte dem Beschuldigten eine wahnhafte Störung. Ihrer Analyse zufolge sei er fixiert auf den Gedanken, sein Vorgesetzter habe ihn in die Kriminalität treiben wollen.
Therapie abgelehnt
Nach der Kündigung habe sich sein ganzes Leben nur noch um den Wunsch nach Vergeltung gedreht. Im Hinblick auf eine Zukunftsprognose hielt es die Ärztin für bedenklich, dass der Beschuldigte, der sich aktuell im vorzeitigen Strafvollzug befindet, sozial isoliert sei. Eine Therapie lehnte der Angeklagte bisher ab.
Der Prozess wird morgen fortgesetzt. Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift versuchte Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie versuchter Verursachung einer Explosion vorgeworfen. Er stellte sich nach der Tat selbst der Polizei.
SDA/pia/hoh/ajk
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