Seco lockert Arbeitszeitkontrollen
Für Projektleiter und Kader mit Weisungsrecht gelten neu lockerere Regeln: Sie müssen nur noch die Anzahl geleistete Arbeitsstunden pro Tag dokumentieren. Dem Gewerbeverband geht die Änderung zuwenig weit.
Die Unternehmen in der Schweiz müssen die von Projektleitern und bestimmten Kaderpersonen geleistete Arbeitszeit nicht mehr lückenlos dokumentieren. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) fordert die kantonalen Arbeitsinspektorate auf, ihre Praxis ab Anfang 2014 entsprechend anzupassen.
Topmanager sind bereits mit dem geltenden Arbeitsgesetz von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2014 gilt nun unter anderem für Kaderleute mit Weisungsrecht und vollamtliche Projektleiter eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung, wie das Seco mitteilte.
Keine vollständige Befreiung
Für sie müssen nur noch die geleisteten Arbeitsstunden pro Tag dokumentiert werden. Dies könne zum Beispiel in Form einer Excel-Tabelle geschehen, hiess es vonseiten des Staatssekretariats. Für alle anderen dem Arbeitsgesetz unterstellten Arbeitnehmenden bleibt die lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit Pflicht.
Mit der Weisung an die kantonalen Arbeitsinspektorate reagiert das Seco nach eigenen Angaben auf Entwicklungen in der Arbeitsorganisation.
Die Erleichterungen gelten nicht für Arbeitnehmende, die regelmässig Nachtarbeit leisten. Ausserdem braucht es eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, damit die Lockerungen bei der Arbeitszeiterfassung möglich sind.
Bankenpersonalverband zufrieden
Die Weisung des Staatssekretariats für Wirtschaft ist eine Übergangslösung. Im vergangenen Juli hatte das Seco einen Vorschlag zur Lockerung der Arbeitszeiterfassung begraben. Dieser sah vor, dass Arbeitnehmer mit einem Lohn von über 175'000 Franken pro Jahr ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen müssen.
Die Positionen der Sozialpartner lagen aber zu weit auseinander: Die Wirtschaft wünschte auch bei tieferen Lohnklassen mehr Flexibilität, die Gewerkschaften auf der anderen Seite sahen den Arbeitnehmerschutz ausgehöhlt.
Derzeit würden Möglichkeiten für eine überarbeitete Vorlage geprüft, teilte das Seco am Donnerstag mit. Mit einem Ergebnis sei nicht vor 2015 zu rechnen.
Gewerbeverband: Weisung ist realitätsfremd
Aus der Sicht des Gewerbeverbandes geht das Seco zu wenig weit. Indem die neue Praxis nur für die oberen Stufen gelte, würden erfolgreich gelebte Modelle wie die Vertrauensarbeitszeit «für den allergrössten Teil der KMU-Wirtschaft verboten». Der Verband bezeichnet die Weisung als «bürokratisch und realitätsfremd».
Auch die Gewerkschaft Syna ist skeptisch. Zwar sei die Arbeitsrealität heute tatsächlich eine andere. Gerade die zunehmend flexiblen Arbeitszeiten machten eine Arbeitszeiterfassung aber «umso dringlicher», um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. An der umfangreichen Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmenden dürfe nicht gerüttelt werden, hielt die Syna weiter fest.
Der Bankenpersonalverband begrüsste die Weisung des Seco. Damit trage das Staatssekretariat der Realität in den Betrieben Rechnung, ohne den Gesundheitsschutz der Angestellten zu opfern, teilte der Verband mit. Die Weisung löse die kurzfristigen Probleme und ermögliche es, eine dauerhafte Lösung zu finden.
SDA/mw
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