Schwerkranke dürfen Cannabis anbauen
Ein deutsches Gericht erlaubt den Eigenanbau von Marihuana für Menschen, die an Krankheiten wie Krebs und Multipler Sklerose leiden. Es soll nicht nur gegen Schmerzen wirken.

In Einzelfällen können Schmerzpatienten in Deutschland darauf hoffen, künftig Cannabis zu Therapiezwecken selbst anzubauen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln soll sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) erneut mit entsprechenden Anträgen zum Eigenanbau der Droge befassen. Einigen Substanzen im Marihuana wird eine medizinische Wirkung zugeschrieben – etwa bei starken Schmerzen oder Krebs.
Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen, Nervenschmerzen, bei grünem Star (Glaukom) zur Reduzierung des Augeninnendrucks, bei ADHS und dem Tourette-Syndrom eingesetzt. Verwendet wird Hanf auch gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose.
Bisher nur Extrakt zugelassen
Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Ihnen wird unter anderem eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitanregende und krampflösende Wirkung zugeschrieben. Nicht immer ist der medizinische Nutzen eindeutig belegt. Es gibt viele positive Beobachtungen, allerdings oft noch zu wenige aussagekräftige Studien.
Seit Mai 2011 dürfen zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis auch in Deutschland hergestellt und von Ärzten auf Betäubungsmittel-Rezept verschrieben werden. Bisher ist mit Sativex lediglich ein Extrakt aus Cannabis sativa – so der lateinische Name für die Hanfpflanze zugelassen, und zwar für Patienten, die an Multipler Sklerose erkrankt sind und an schweren spastischen Lähmungen und Krämpfen leiden.
Das Mittel kann auch ausserhalb der zugelassenen Indikationen verschrieben werden. Zudem können Patienten im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verschrieben bekommen. Für die Kosten müssen sie in der Regel dann aber selbst aufkommen.
200 Patienten mit Ausnahmeerlaubnis
Alternativ können Patienten bei der Bundesopiumstelle am Bfarm eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder -extrakten «im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie» beantragen. Das Cannabiskraut wird dann von einem niederländischen Unternehmen an eine bestimmte Apotheke in Deutschland geliefert.
Derzeit verfügen um die 200 Patienten über eine solche Ausnahmeerlaubnis. Dazu gehören auch die Kläger am Verwaltungsgericht Köln. Die Patienten müssen für die Cannabisblüten monatlich allerdings etwa 300 bis 600 Euro berappen. Kritiker monieren, dass sich viele Betroffene Cannabis daher nicht leisten könnten und gezwungen seien, das Marihuana auf dem Schwarzmarkt zu besorgen.
Schätzungen zufolge erhalten in Deutschland weniger als 4000 Patienten eine Behandlung mit Cannabisextrakten, Cannabisblüten oder einzelnen Cannabinoiden, also Mittel auf Cannabisbasis.
AFP
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