Schweizer Kampf gegen selbst gebaute Bomben
Der Bundesrat will den Verkauf von sogenannten Vorläuferstoffen für Eigenbaubomben reglementieren. In der EU sind entsprechende Gesetze teilweise schon umgesetzt.

Der Kleinlaster explodierte mitten im norwegischen Regierungsviertel von Oslo. Anders Breivik hatte für sein Ablenkungsmanöver – der eigentliche Anschlag fand auf der Insel Utöya statt – den Sprengstoff selber hergestellt. Wichtigste Zutat: konventioneller Dünger.
Nach dem Terroranschlag in Oslo im Sommer 2011 beschloss die Europäische Union 2013, den Verkauf und die Verwendung von sogenannten Vorläuferstoffen zu regulieren. Dazu gehören Produkte wie Haarbleich-, Lösungs- oder Desinfektionsmittel, die in bestimmten Konzentrationen zur Herstellung von Sprengstoff missbraucht werden können.
Verschiedene EU-Staaten, darunter Österreich und Grossbritannien, haben die EU-Verordnung bereits umgesetzt, in anderen befindet man sich noch in der Planungsphase. Auch in der Schweiz: «Bleibt in der Schweiz der Umgang mit Vorläuferstoffen ungeregelt, sind die Substanzen hierzulande nach wie vor frei erhältlich», heisst es im heute veröffentlichten Jahresbericht des Bundesamts für Polizei (Fedpol). «So besteht die Gefahr, dass Kriminelle auf die Schweiz ausweichen und sich ungehindert und unbemerkt mit den zur Sprengstoffherstellung nötigen Stoffen eindecken können.»
Expertengruppe an der Arbeit
Darum hat der Bundesrat, wie im Fedpol-Jahresbericht bekannt wird, 2015 eine Expertengruppe eingesetzt, die verschiedene Varianten im Umgang mit diesen Stoffen prüft:
- Gewisse Stoffe könnten komplett oder ab einer bestimmten Konzentration verboten werden.
- In einem Genehmigungssystem müssten Privatpersonen für den Kauf eines Stoffes eine Genehmigung einer Behörde beantragen.
- Bei einem Registrierungssystem müssten beim Verkauf eines bestimmten Stoffes die Personalien der Kundschaft aufgenommen werden.
Die Regulierung der Stoffe könne zwar den Missbrauch nicht komplett verhindern, schreibt das Fedpol, «würde aber gewisse Hürden schaffen, die den nötigen kriminellen Aufwand entscheidend erhöhen». Der Bundesrat will bis Ende 2016 über den Expertenbericht und die nötigen Massnahmen entscheiden.
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