Schweizer Datenschützer schlägt wegen Apple Alarm
Neue Richtlinien erlauben es dem Konzern, private Informationen seiner Kunden zu horten – und gar weiterzugeben. Jetzt greift Datenschützer Hanspeter Thür Apple an.
Im Juni hat Apple neue Datenschutzrichtlinien eingeführt. Diese erlauben es dem Computerhersteller private Daten seiner Kunden nach eigenem Gutdünken auszuwerten, zu benutzen und gar weiterzugeben. Das sagte der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür heute Morgen gegenüber Schweizer Radio DRS.
Den Freipass zur Sammelwut gibt sich Apple legal mithilfe der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Kaufvertrag eines Produkts, so Thür. Das sei vielen Konsumenten nicht bewusst: Mit dem Kauf eines iPhone oder iPad willigen sie in die Weitergabe ihrer Daten ein.
Welche Videos, Apps, Musik nutzt der Kunde?
Diese umfassen bei weitem nicht nur Name, Adresse und Telefonnummer. Auch Kreditkarteninformationen werden erhoben, der Beruf und das Nutzungsmuster des entsprechenden Geräts. Apple misst, wer welche Produkte herunterlädt, welche Apps er verwendet und wo er dies tut. «All diese Daten sammelt Apple, verknüpft sie in Datenbanken und gibt sie weiter», so Radio DRS.
Gemäss dem Bericht entwickelt die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ein Merkblatt, das die Apple-Kunden über den Umfang ihres Kaufvertrags informiert. Mehr könne man nicht unternehmen, sagte Geschäftsleiterin Sarah Stalder. Im Gegensatz zur EU erlaube die Schweiz, dass bei solchen Verträgen «eine Partei stark benachteiligt» sei.
Apple verweist gemäss Radio DRS in einer schriftlichen Stellungnahme darauf, es sei möglich, gewisse Ortungsdienste auszuschalten. Damit lassen sich die entsprechenden Produkte allerdings auch nicht mehr benutzen.
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