Stadtpräsident nach Umzug zu Recht entlassen
Die Gemeinde Nyon VD hat ihrem damaligen Stadtpräsidenten das Amt entzogen, weil er seinen Wohnsitz in eine Nachbargemeinde verlegt hatte. Das war rechtens, sagt das Bundesgericht.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Alain-Valéry Poitry abgewiesen. Poitry hatte sein Amt seit 1992 innegehabt. Ende August 2007 zog er in eine Villa in der Nachbargemeinde Prangins. In Nyon hatte der Teilzeit-Stadtpräsident nur seine Anwaltskanzlei und sein Steuerdomizil belassen. Im vergangenen Dezember strich ihn die Gemeinde wegen dem Umzug aus dem kommunalen Wählerregister.
Poitry wurde mitgeteilt, dass damit auch sein Amt als Stadtpräsident ende, da gemäss der gesetzlichen Lage im Kanton Waadt die politischen Rechte nur in der Gemeinde des zivilrechtlichen Domizils ausgeübt werden könnten.
Missbrauch verhindern
Nach dem Waadtländer Verfassungsgericht hat nun auch das Bundesgericht seine Beschwerde abgewiesen. Laut dem höchstrichterlichen Urteil soll mit der Regelung Missbrauch verhindert werden, etwa dass sich ein Kandidat kurz vor der Wahl in der Gemeinde niederlässt und danach wieder wegzieht.
Der Ex-Gemeindevorsteher hatte sich vergeblich auf die Niederlassungsfreiheit und den Wählerwillen berufen. Die nächsten Wahlen des Stadtpräsidenten finden am 30. November statt.
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