Schweiz behält Duvalier-Gelder zurück
4,2 Millionen Euro eines früheren Duvalier-Ministers bleiben eingefroren. Die Witwe des Haitianers hat sich vor Bundesgericht vergeblich dagegen gewehrt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Blockierung von 4,2 Millionen Euro eines ehemaligen Ministers des haitianischen Ex-Präsidenten Jean-Claude Duvalier bestätigt. Die Gelder waren aufgrund einer Meldung der Credit Suisse im Juli 2011 ein Fall für die Schweizer Behörden geworden.
Der Bundesrat hatte die 4,2 Millionen Euro im Oktober 2012 auf der Basis des Bundesgesetzes über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswert politisch exponierter Personen blockiert. Dieses als «Lex Duvalier» bezeichnete Gesetz erlaubt es der Schweizer Regierung, umstrittene Vermögen zu sperren und einzuziehen.
Gesetz revidiert
Gegen die Blockierung der Gelder hatte sich in diesem Fall die Witwe des ehemaligen Duvalier-Ministers gewehrt. Sie ist heute die wirtschaftlich berechtigte Person. Die Argumente der Witwe, dass ihr Mann massgeblich zum Sturz von Duvalier beigetragen habe und die Gelder schon seit Jahrzehnten auf dem Schweizer Konto lägen, lässt das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten.
Ziel der Lex Duvalier sei es, alle unrechtmässig erworbenen Potentatengelder zu blockieren und einzuziehen, um sie schliesslich dem Herkunftsstaat zurückerstatten zu können. Das Schweizer Parlament hat erst kürzlich das Potentatengeldergesetz revidiert. Neu dürfen illegale Gelder auch dann eingezogen werden, wenn die Straftaten eines gestürzten Machthabers verjährt sind.
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