«Neger am Dealen»: SVP-Nationalrat Hess angezeigt
Die Jungen Grünen haben den Berner SVP-Nationalrat Erich Hess angezeigt, weil er im Parlament das Wort Neger benutzte.

Der Berner SVP-Nationalrat Erich Hess hat Ende Juni im Berner Stadtparlament, dem er angehört, von «Negern» gesprochen. Das bringt ihm nun eine Strafanzeige wegen angeblicher Verletzung der Rassismusstrafnorm ein.
Die Jungen Grünen der Schweiz wollen diese Anzeige einreichen, wie die Zeitung «20 Minuten» am Mittwoch mit Verweis auf eine Twitter-Nachricht der Jungpartei berichtete. Im Tweet schreiben die Jungen Grünen, es gehe mit der Anzeige darum, ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen.
Hess sprach im Berner Stadtparlament als Sprecher der SVP-Fraktion zu einem Vorstoss zur Aufwertung der Schützenmatte. Das ist der Platz vor Berns alternativem Kulturzentrum Reitschule. Wie bereits am Montag das online-Magazin «Vice» berichtete, sagte Hess laut Ratsprotokoll, Tag für Tag sehe man auf diesem Platz «hauptsächlich Neger am Dealen».
Auf Anfrage sagte Hess am Mittwoch zur Nachrichtenagentur sda, er finde das Wort «Neger» nicht rassistisch oder beleidigend. «Neger» komme aus dem Spanischen und bedeute in dieser Sprache einfach «Schwarzer». In der Schweizer Alltagssprache sei «Neger» nie beleidigend verwendet worden und Teil der Alltagssprache. Er habe sich vor der Verwendung dieses Begriffs durchaus die Frage gestellt, ob er dieses Wort gebrauchen dürfe, sagte Hess auch.
Thema im Ratspräsidium
Der Präsident des Berner Stadtrats, Christoph Zimmerli (FDP), sagte am Mittwoch auf Anfrage, Hess' Aussage werde sicher Thema einer Aussprache im Ratspräsidium. Das ist ein Gremium, dem ausser Zimmerli die erste Vizepräsidentin und der zweite Vizepräsident des Berner Stadtparlaments angehört.
Aus seiner Sicht brauche es eine Massnahme gegenüber Hess - welche Massnahme ihm vorschwebt, wollte Zimmerli nicht sagen. Hess' Aussage sei in einem politischen Kontext rassistisch. Ob sie auch strafrechtlich gesehen rassistisch sei, sei eine andere Frage.
Staatsanwalt hat Einzelfall zu untersuchen
Im Zusammenhang mit dem Wort «Neger» hätten Richter oder Gerichte bisher nur dann eine Verletzung der Rassismusstrafnorm festgestellt, wenn eine allgemeine Hetze oder starke feindselige Emotionen damit verbunden gewesen seien. Oder aber wenn diese Bezeichnung mit einer Worterweiterung einher gegangen sei, welche die Menschenwürde verletze. Das sagte die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) am Mittwoch auf Anfrage.
Es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft, im konkreten Einzelfall zu entscheiden, ob eine Äusserung eine Person oder Gruppe von Personen in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Art und Weise herabsetze und somit gegen die Rassismusstrafnorm verstosse.
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