Libyer aus Guantánamo könnte Asyl in der Schweiz erhalten
Das Bundesamt für Migration hat den Antrag auf Asyl eines Guantánamo-Häftlings unseriös abgeklärt. Zu dem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht.

Der Libyer A. ist vor zehn Jahren aus seiner Heimat nach Afghanistan geflohen, dort verhaftet und 2002 nach Guantánamo gebracht worden. Nun hat er erfolgreich gegen einen abschlägigen Asylentscheid rekurriert. Das Bundesamt für Migration (BFM) hatte den Antrag, den der Mann 2008 über eine Anwältin in den USA gestellt hatte, noch im gleichen Jahr mit folgender Begründung abgewiesen: Der Antragssteller habe in Afghanistan und Pakistan Gaststätten besucht, in denen auch Angehörige einer terroristischen Organisation verkehrt hätten. Es handle sich bei A. um einen Muslim mit islamistischer Einstellung. Und die Tatsache, dass er von den Amerikanern freigelassen wurde, sei kein Beleg dafür, dass der Mann nicht gefährlich sei. Deswegen bestehe «a priori ein öffentliches Interesse daran, ihm die Einreise in die Schweiz zu verweigern».