Leuthard wirft EU Diskriminierung vor
Die Bundesrätin hat heute in Brüssel kritisiert, dass Schweizer Firmen Chemikalien in der EU registrieren müssen. Und sie betonte, die Schweiz sei «souverän».

Schweizer Unternehmen, die weiterhin Chemikalien in die EU importieren wollen, müssen nach dem EU-Chemikalienrecht ihre Substanzen bis Ende November vorregistrieren - und zwar über einen Firmensitz in der EU. «Aus unserer Sicht ist das eine Diskriminierung», sagte Leuthard heute zu EU-Handelskommisssar Peter Mandelson. In den nächsten Monaten solle versucht werden, «einen praktikablen Weg der Anwendung zu finden».
Voranmeldung ist nicht möglich
Die Wirtschaftsministerin versuchte zudem, den Handelskommissar für die Probleme einer allfälligen Voranmeldepflicht von Warentransporten in die und aus der EU zu sensibilisieren. Eine solche Voranmeldepflicht sei «nicht machbar».
Aus Mandelson nahe stehenden Kreisen verlautete, es gebe nur noch einen offenen Punkt in den Verhandlungen. Dieser betreffe die Anpassung der Schweiz an die neuen EU-Regeln, die ab 1. Juli 2009 gelten.
Leuthard: Keine automatische Übernahme von EU-Recht
Allgemein sagte Leuthard, sie denke, «es ist für einen souveränen Staat wie die Schweiz nicht denkbar, dass wir automatisch EU-Recht übernehmen». Sie zeigte sich jedoch offen, «gemeinsam Wege zu suchen».
Bilaterale Abkommen seien halt statisch, fügte sie an - es sei denn, die Schweiz könne, wie bei Schengen, bei der Entwicklung von neuem EU-Recht mitreden.
Gemeinsamer Kampf gegen Kartelle
Das Anliegen der EU-Kommission nach mehr Zusammenarbeit mit der Schweiz bei der Wettbewerbspolitik und insbesondere im Kampf gegen schädliche Kartelle wird von den Zuständigen abgeklärt. Darüber habe sie sich mit EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verständigt, sagte Leuthard.
Konkrete Eckwerte einer Kooperation könnten bereits bei der laufenden Evaluierung des Kartellrechts einfliessen, fügte er an. Deren Ergebnisse sollen kommenden Frühling vorliegen. Dann liegt der Ball beim Bundesrat und schliesslich beim Parlament.
Offener Markt für Lebensversicherungen?
Mit EU-Kommissar Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, verständigte sich Leuthard darauf, den Nutzen des seit 1989 bestehenden bilateralen Versicherungsabkommen zu analysieren.
Das Abkommen schliesst derzeit eine Marktöffnung für Lebensversicherungen nicht ein - was man seitens der Schweiz ändern möchte. Ob es zu einer Ausweitung kommen wird, wollte Leuthard nicht voraussagen.
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