Leere Plätze im Geldwäscherei-Prozess
Sieben Angeklagte stehen vor dem Bundesstrafgericht, weil sie Vermögenswerte eines tschechischen Kohlekonzerns unterschlagen haben sollen. Zum Prozess sind jedoch nur drei der Angeklagten erschienen.

Das Bundesstrafgericht hat entschieden, den Prozess im grossen Geldwäscherei-Verfahren um einen tschechischen Kohlekonzern weiterzuführen, vorerst allerdings nur gegen die drei in Bellinzona erschienenen Angeklagten. Die drei abwesenden Beschuldigten werden auf den 10. Juni erneut vorgeladen.
Bei Prozessbeginn am Montagmorgen waren nur drei der sieben beschuldigten Personen erschienen. Einer der Angeschuldigten ist inzwischen verstorben, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Am Montagnachmittag entschied das Gericht, dass der Prozess trotz der Abwesenheit der anderen drei Beschuldigten nicht auf Eis gelegt wird.
Keine Parteistellung für Credit Suisse
Allerdings wird vorerst nur gegen die drei in Bellinzona anwesenden Tschechen verhandelt. Die beiden anderen tschechischen Staatsbürger und den mitangeklagten Belgier wird das Gericht erneut vorladen. Sie werden aufgefordert werden, am kommenden 10. Juni in Bellinzona zu erscheinen.
Das Gericht behält sich vor, das Verfahren später aus prozessökonomischen Gründen wieder zu vereinen. Die Anwälte der Tschechen hatten für das Fernbleiben ihrer Mandanten keine Gründe genannt.
Der 86 Jahre alte Belgier leidet gemäss seinem Rechtvertreter an Gedächtnisstörungen und soll nicht in der Lage sein, dem mehrwöchigen Propzess zu folgen. Abgewiesen hat das Gericht am Montagnachmittag den Antrag der Credit Suisse, als drittbetroffene Partei am Verfahren teilnehmen zu können.
Gelder veruntreut
Der Anwalt der Bank hatte den Antrag auf Einräumung der Parteistellung erst wenige Tage vor Beginn des Prozesses gestrellt. Zur Begründung hatte er sich auf Pfandverschreibungen berufen, die sich im Besitz der Credit Suisse befinden würden. Zudem sei die Bank als gutgläubige Dritte zur Teilnahme am Prozess berechtigt.
Gemäss Anklageschrift sollen die Angeschuldigten zwischen 1997 und 2003 im grossen Rahmen Vermögenswerte des ehemaligen tschechischen Kohlekonzerns Mostecka Uhelna Spolecnost (MUS) unterschlagen haben. Die BA wirft den Angeschuldigten qualifizierte Geldwäscherei, ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug und Urkundenfälschung vor.
660 Millionen Franken beschlagnahmt
Laut Anklage sollen die Gelder der MUS unter dem Deckmantel diverser Rechtsgeschäfte, wie der Gewährung von Darlehen oder der Kapitalisierung anderer Gesellschaften, abgezogen worden sei. Mit den abgezweigten Mitteln sollen anschliessend Aktien der MUS erworben worden sein.
Gemäss der über 300 Seiten umfassenden Anklageschrift der BA sollen bis 2007 über zahlreiche Schweizer Gesellschaften und hunderte von Bankkonten Vermögenswerte, Gelder und Aktien gewaschen worden sein.
Im Rahmen des Verfahrens wurden auf Bestreben der BA in der Schweiz Geldwerte in der Höhe von über 660 Millionen Franken beschlagnahmt. Der tschechische Staat, der einen Schaden in der Höhe von rund 150 Millionen Franken erlitten haben soll, nimmt nicht als Privatkläger am Prozess teil.
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