Konsumentenschutz zieht Billag vor Gericht
Konsumentenschützer fordern von der Billag, die in den letzten 20 Jahren eingeforderten Mehrwertsteuerbeträge zurückzuzahlen.

Die Billag soll die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer an die Gebühren-Zahler zurückbezahlen. Das fordern die Konsumentenschutzorganisationen. «Beträge, die seit 1995 eingezogen wurden, müssen zurückbezahlt werden», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in der «NZZ am Sonntag». Die Billag hat seit 1995 dreistellige Millionenbeträge in Form von Mehrwertsteuer erhoben. Gemeinsam mit den Konsumentenorganisationen Westschweiz und Tessin hat sich die SKS nun schriftlich an die Billag gerichtet mit der Forderung, diese Beträge zurückzuzahlen. Dies im Namen von 4378 Gebührenzahlern, die sich gemeldet hätten.
Gemäss Bundesgericht darf die Billag keine Mehrwertsteuer auf die Gebühren erheben. Das entschied das Bundesgericht im April. Nicht geklärt ist hingegen, ob die Billag die bereits eingezogenen Beträge rückwirkend retournieren muss. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) teilte im August mit, es sehe aufgrund des Bundesgerichtsurteils keinen Anlass, Beträge zurückzuzahlen, die vor dem 1. April 2015 eingefordert wurden. Anderer Meinung ist der Konsumentenschutz: «Wir werden bis vor Bundesgericht gehen, um die Frage zu klären», sagt SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder.
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