«Keine fremden Richter»
Der Menschenrechtshof in Strassburg hat die Schweiz verurteilt, weil sie einen Türken ausgewiesen hat. Das sei ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Schweiz für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, sagt ein Experte.

Die Schweiz hat sich mit dem Landesverweis gegen einen Türken bereits die zweite Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingehandelt. Der Mann hat wiederholt Straftaten begangen. Er wurde wegen Körperverletzung, Raub, Vermögens-, Strassenverkehrs- und anderen Delikten auch mehrmals verurteilt. Die Neuenburger Justiz sprach ausserdem zuerst einen lebenslänglichen, später einen auf zehn Jahre befristeten Landesverweis aus. Aber in beiden Fällen wurde sie vom Menschenrechtshof zurückgepfiffen: Die Massnahme sei unverhältnismässig.