«Das Aufbäumen der Ethiker»
Die Nationale Ethikkommission will die Schweizer vor jedem Gedanken an eine Organspende verschonen. Und sie macht es sich dabei sehr einfach, finden Experten.

Die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) beschäftigt sich mit den grossen Fragen. Leben und Tod, Freiheit und Verantwortung. Grosse Fragen enden nicht immer in grossen Entscheiden. Und der jüngste NEK-Entscheid ist ziemlich klein: Lasst die Dinge, wie sie sind.
Die Stellungnahme Nr. 19/2012, veröffentlicht letzte Woche, betrifft die «Widerspruchslösung im Bereich der Organspende». Heute gilt in der Schweiz die sogenannte Zustimmungslösung: Organe dürfen einem verstorbenen Patienten nur dann entnommen werden, wenn er entweder eine schriftliche Zustimmung hinterlassen hat (etwa einen Ausweis), oder wenn seine Hinterbliebenen seinen Spendewillen bestätigen.