Bauern machen sich für 80-Prozent-Regel stark
Mithilfe der «Swissness»-Vorlage möchten Schweizer Bauern ihre Stellung auf dem heimischen Markt stärken. Auch für den Export erhoffen sich die Landwirte einen entscheidenden Vorteil.

Der Schweizerische Bauernverband und das Konsumentenforum setzen sich für die «Swissness»-Vorlage ein. Stehe auf einem Produkt Schweiz drauf, müsse auch mehrheitlich Schweiz drin sein, argumentieren die Organisationen.
Die Schweizer Landwirtschaft wolle wettbewerbsfähiger werden. Märkte im Inland sollten verteidigt und der Export ausgebaut werden, sagte Hansjörg Walter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes, am Freitag vor den Medien in Bern gemäss Redetext.
Abheben von der ausländischen Konkurrenz
Die Schweizer Produkte müssten mit «hoher innerer und äusserer Qualität» gegen die «industrielle Massenware» aus dem Ausland bestehen. Echte inländische Waren müssten daher entsprechend gekennzeichnet sein, um sich von der Konkurrenz abzuheben, sagte Walter.
Der Bauernverband setzt sich deshalb für die vom Bundesrat vorgeschlagene 80 Prozent-Regel ein. Gemäss dieser Vorlage müssen mindestens 80 Prozent des Rohstoffgewichtes eines Naturproduktes aus der Schweiz stammen, wenn dieses mit Schweizer Kreuz oder Schweizer Fahne gekennzeichnet ist.
Konsumenten vor Täuschungen schützen
Auch das Konsumentenforum (KF) spricht sich für die Vorlage aus. Aus Sicht der Organisation müssen Konsumenten vor Täuschungen geschützt werden. Bei einem mit Schweizer Kreuz ausgezeichneten Käse erwarteten Konsumenten, dass dafür Schweizer Milch verwendet worden sei, sagte Franziska Troesch-Schnyder, die Präsidentin des KF, gemäss Redetext.
Werde das Schweizer Kreuz auch bei ausländischen Rohstoffen verwendet, könnten sich Schweizer Betriebe nicht mehr von der Konkurrenz abheben, ergänzte Troesch-Schnyder.
Mit der vom Bundesrat letzten November vorgelegten «Swissness»-Vorlage soll das Markenschutzgesetz revidiert werden. Im In- und Ausland soll der Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizer Kreuzes verstärkt werden. Im Gegensatz zu Naturprodukten müssen bei Industrieprodukten mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.
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