Schweiz und USA ringen um Akten zu nachrichtenlosen Vermögen
Die Zahlungen der Schweizer Banken an jüdische Kläger sind geleistet, nun stellt sich die Frage, wo die Prozessakten archiviert werden. Das letzte Wort hat ein US-Richter.

15 Jahre nach dem Vergleich der Banken mit US-Sammelklägern und jüdischen Organisationen um nachrichtenlose Vermögen suchen die Schweiz und die USA nach einer Lösung für die Lagerung der historischen Akten. Die Finma als Mitglied der Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage der Archivierung dieser Dokumente beschäftigt und die Gespräche mit der US-Seite führt, bestätigte heute einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ).
Das Schiedsgericht Claims Resolution Tribunal (CRT), das die Milliardenzahlung der Banken verteilte, hat Ende 2012 seinen Betrieb eingestellt. Schweizer und amerikanische Behörden ringen nun um die Prozessakten des CRT, die derzeit in einem Lagerhaus irgendwo in der Region Zürich zwischengelagert sind.
281 Archivschachteln
Laut Finma-Sprecher Tobias Lux sind Verhandlungen im Gang, aber zum jetzigen Zeitpunkt lasse sich nicht abschätzen, wann sie abgeschlossen werden können. Zur Arbeitsgruppe gehören Mitglieder des Bundesarchivs, des historischen Dienstes des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie der Bankiervereinigung und der Finma.
Laut der Finma ist vorgesehen, die Bankdaten des CRT II im Bundesarchiv zu archivieren. Dabei geht es laut dem Zeitungsbericht um 281 Archivschachteln, von denen jede rund 100 Dossiers enthält. Dazu kommen die Bestände des CRT 1 sowie digitalisierte Unterlagen in unbekannter Grössenordnung. «Die Unterlagen des Claims Resolution Tribunal sind nicht nur aus historischer, sondern auch aus rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher Sicht archivwürdig», wird Manuela Höfler, Sprecherin des Bundesarchivs, zitiert.
Teure Digitalisierung
Eine mögliche Lösung wäre, dass die Akten im Bundesarchiv gelagert werden, aber digital und übers Internet dem Holocaust-Museum in Washington zugänglich gemacht würden. Die Digitalisierung würde allerdings hohe Kosten verursachen, die das Bundesarchiv nicht tragen könne.
Höfler sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass es auch Gegenstand der Verhandlungen sei, wer sich mit wie viel Geld an den Kosten beteilige. Das Bundesarchiv ist derzeit dabei, eine Kostenschätzung zu erstellen. Das letzte Wort über den Ort der Archivierung wird Richter Edward R. Korman haben, der damals die Verfahrensregeln des CRT erlassen hatte. Laut der «NZZ» wollte er sich auf Anfrage noch nicht zur Archivierung äussern.
SDA/rub
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