Schweiz prüft wieder Asylgesuche aus der Ukraine
Seit 2007 gilt die Ukraine als «Safe Country» und somit als verfolgungssicher. Dieses Urteil hat der Bundesrat nun revidiert.
Asylgesuche aus der Ukraine werden von den Schweizer Behörden ab sofort wieder inhaltlich geprüft. Der Bundesrat hat beschlossen, das Land von der Liste der verfolgungssicheren Staaten zu streichen.
Die Ukraine galt seit 2007 als so genanntes «Safe Country». Wegen der anhaltenden politischen Krise und der Sicherheitssituation in Teilen des Landes sind die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben, wie der Bundesrat mitteilte.
Er hat deshalb entschieden, das gesamte Territorium der Ukraine nicht mehr als verfolgungssicheren Staat zu bezeichnen. Asylgesuche aus diesem Land würden infolgedessen wieder materiell geprüft. Der Beschluss stützt sich auf eine Lagebeurteilung des Bundesamts für Migration (BFM).
SDA/fko
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