Schweiz lässt angeblichen Mafioso nicht frei
Ein mutmassliches 'Ndrangheta-Mitglied muss weiter im Gefängnis bleiben. Das Bundesstrafgericht befürchtet Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

Ein Italiener wurde im Dezember wegen angeblicher Verbindungen zur kalabrischen Mafia 'Ndrangheta im Tessin festgenommen. Nun wird der Mann mit B-Bewilligung nicht aus dem Gefängnis entlassen – wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Das Bundesstrafgericht hat damit den Entscheid der Vorinstanz bestätigt.
Vorwurf: Geldwäscherei
Dem Inhaftierten wird vorgeworfen, er soll Gelder mafiöser Herkunft gewaschen haben – unter anderem mit Immobiliengeschäften.
Der Mann soll zu einem Mafiaclan gehören, der in Mailand tätig war. Kurz vor seiner Verhaftung hatte die italienische Polizei in einer gross angelegten Aktion 59 Mafiosi verhaftet. Im Rahmen dieser Aktion tauchte der Name des Beschuldigten auf.
Angeblich Finanzberater
Gemäss Urteil des Bundesstrafgerichts soll er als eine Art Finanzberater für zwei Brüder tätig gewesen sein, die den Kopf des kalabrischen Mafiaablegers in Mailand bilden.
Die beiden Männer waren nach einer Verurteilung wegen ihrer Mafiazugehörigkeit 1996 verhaftet worden. Nach ihrer Freilassung im Jahr 2009 nahmen sie ihre Aktivitäten wieder auf. (Urteil BH.2015.1 vom 23.1.2015)
SDA/spu
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