Schwänzt Bobadilla den Gerichtstermin?
Dem ehemaligen FCB-Stürmer Raul Bobadilla droht eine lange Haftstrafe wegen Raserei. Nun steht die Anklage fest. Ob der Argentinier aber überhaupt vor dem Richter erscheinen wird, ist unklar.

Nun ist es offiziell: Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen FCB-Stürmer Raul Bobadilla Anklage wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln erhoben. Der 26-jährige Argentinier war am 24. Juli in Seewen innerorts mit einer Geschwindigkeit von 111 Stundenkilometern geblitzt worden. Nach Abzug der Toleranz von 6 km/h bleibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 55 Stundenkilometern. Nach den neuen Rasergesetzen wird eine solch massive Tempoüberschreitung mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Maximal drohen Bobadilla vier Jahre.