Schuss auf Dienstkameraden war Handy-Unfall
Ein Soldat hat in Dübendorf einem Kameraden in die Lunge geschossen und diesen fast getötet – bei einer Fotoaktion. Nun ist der Schütze von einem Militärgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Vorfall hat sich in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2013 auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf zugetragen. Beide Soldaten waren in der 27. Woche der Durchdiener-RS. Der Angeschossene wurde beim Schiessunfall lebensgefährlich verletzt.
Heute Montag stand der Angeklagte vor dem Militärgericht 5 in Basel. Es sprach den 23-jährigen Flugplatz-Sicherungssoldaten der fahrlässigen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Zudem muss der Mann Gerichtskosten von über 9500 Franken übernehmen.
Die beiden Soldaten hatten Wachdienst und in einem Aufenthaltsraum Pause gemacht. Dabei wollte der Angeklagte mit gezogener Pistole für ein Handy-Foto posieren. Aus der Waffe löste sich jedoch ein Schuss. Der Kamerad erlitt einen Lungendurchschuss und musste später am offenen Brustkorb reanimiert werden.
Gericht übertrumpft Anklage
Zuvor hatte der Angeklagte die Pistole zerlegt und wieder zusammengesetzt, dies aber ohne die nötige Sicherheitskontrolle, wie der Auditor in der Anklage ausführte. Zudem hatte er beim Posieren den Finger am Abzug. Der Gerichtspräsident sprach in der mündlichen Urteilsbegründung denn auch von massiver, grober Fahrlässigkeit.
Das Gericht ging deswegen bei der Geldstrafe über die Anträge von Anklage und Verteidigung hinaus: Der Auditor hatte 120, der Verteidiger 50 Tagessätze gefordert. Gleichzeitig glaubte das fünfköpfige Militärgericht dem Mann jedoch, dass er sich nicht bewusst gewesen war, dass ein Geschoss im Lauf der Pistole war.
Angeklagter «gezeichnet»
Darum verneinte es - wie auch Ankläger und Verteidiger - einen Eventualvorsatz bei dem Soldaten. Auch von einer zusätzlichen Busse, wie sie der Auditor forderte, sah das Gericht ab: Zweck einer Busse sei, dass ein Angeklagter «etwas spüre», doch «Sie haben genug gespürt», sagte der Präsident.
Auch der Auditor hatte den Mann zuvor als «sichtbar und erkennbar gezeichnet» bezeichnet. Er erachtete dessen Verschulden als nicht leicht und sprach von Eitelkeitsgründen. In Zeiten der Selfies gehöre man indes nur so dazu. Zudem bescheinigte er dem Soldaten, nach dem Schuss mit überlegter Hilfe seinem Kameraden wohl das Leben gerettet zu haben.
Beide Wehrmänner hätten ein Trauma erlitten, sagte der Verteidiger. Der Angeklagte habe aufrichtige Reue gezeigt und versuche das Trauma zu überwinden. Nicht eingetreten ist das Gericht im übrigen auf eine Zivilforderung gegen den Soldaten, da die Militärversicherung zuständig ist.
Es braucht zwei Kilo Druck am Abzug
Der Unfall geschah mit einer Pistole 75. In der zivilen Version heisst sie SIG P220 und gilt als sichere Waffe. Damit sie abgefeuert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Magazin mit entsprechender Munition muss eingesetzt sein, danach muss eine manuelle Ladebewegung (Schlitten zurückziehen und wieder vorschnellen lassen) vollzogen werden, und es muss sich eine Patrone in der Patronenkammer befinden. Danach kann die Waffe abgefeuert werden. Dazu braucht es aber über zwei Kilo Druck auf den Abzug, wenn vorgängig der Hahn nicht gespannt wurde.
Das Wachtreglement der Armee sieht vor, dass das Magazin mit Munition eingesetzt wird, aber danach wird an der Waffe keine Ladebewegung ausgeführt. Es gibt allerdings – auf Befehl – auch den Dienst mit durchgeladener Waffe.
SDA/pu
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