Schiffshavarie: Verfahren eingestellt
Die Havarie des Baggerschiffs «Merlin» auf dem Basler Rhein und die anschliessende Kollision mit zwei Hotelschiffen sei auf eine unglückliche Verkettung von Umständen zurückzuführen, befanden die Ermittler.
Die Basler Staatsanwaltschaft hat das Verfahren im Fall der Schiffshavarie vom 4. August 2014 eingestellt. Damals kam es unterhalb der Dreirosenbrücke zu einer Kollision des Baggerschiffs «Merlin» mit zwei Passagierschiffen. Auslöser des Unfalls war das Kentern des mit Schwemmsand beladenen Gütermotorschiffs.
Der vordere Ankerpfahl bei der Verankerung des Schiffes auf dem Verklappungsplatz hatte aus unbekannten Gründen nicht gehalten und das Schiff geriet in der Folge in Schräglage. Danach drang Wasser in die Laderäume ein, was zur Manövrierunfähigkeit führte. Das Schiff trieb, ohne gesteuert werden zu können, rheinabwärts.
Hotelschiff konnte nicht mehr ausweichen
Auf der Höhe des ehemaligen Migrol-Arerals haben sich dann die hohen Kranaufbauten der «Merlin» im Rheinboden verkeilt und stoppten das 500 Tonnen schwere Schiff. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Hotelschiff «MS Olympia» einige hundert Meter Rheinaufwärts längst abgelegt. Rund 100 Passagiere freuten sich auf eine Flusskreuzfahrt nach Köln.
Der Kapitän der Olympia versuchte verzweifelt, eine Kollision zu verhindern. Das Manöver auf dem stark strömenden Fluss misslang jedoch: Die Olympia kollidierte seitlich mit dem gekenterten Baggerschiff. Durch die Wucht des Aufpralls löste sich die Verkeilung des Krans. Die beiden Schiffe trieben weiter und kollidierten mit dem weiteren am Ufer vertäuten Hotelschiff «Lafayette». Verletzt wurde bei der Havarie niemand. Der Sachschaden belief sich auf rund eine Million Franken.
Im Rahmen der Ermittlungen der Verkehrspolizei und der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft wurden externe Gutachten erstellt und die Schiffshavarie untersucht. Diese ergaben, dass dem Bootsführer der Merlin kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, teilte die Staatsanwaltschaft heute mit. Da aufgrund der Untersuchungsergebnisse kein Tatverdacht erhärtet sei, der eine Anklage rechtfertige, werde das Verfahren gegen sämtliche Verfahrensbeteiligte eingestellt. Der Unfall sei vielmehr auf eine unglückliche Verkettung von Umständen zurückzuführen.
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